Titelberichtigung

  • Arbeite im Grundbuchamt, benötige aber Hilfe zu folgendem Problem:
    Im Jahr 2004 erging ein Titel, der fälschlicherweise auf die XY-GbR lautete. Richtig hätte er aber auf die XY-OHG lauten müssen, sodass der Titel zu berichtigen wäre. 2007 wurde diese OHG nun im Handelsregister gelöscht. Kann jetzt immer noch der Titel aus dem Jahr 2004 auf die OHG berichtigt werden? Oder steht die Löschung aus dem Register entgegen.

    Kann mir da jemand weiterhelfen?

  • Ich glaube nicht, dass die inzwischen erfolgte Löschung im Register entgegensteht (es kommt ja darauf an, was zutraf, als der Titel geschaffen wurde, wenn sich das später wieder geändert hat, z. B. durch Löschung der Firma, fällt das unter Rechtsnachfolgeklausel gemäß § 727 ZPO). Es ist nur die Frage, ob man so einfach sagen kann, dass die Klage und der Titel sich eigentlich gegen die OHG gerichtet haben oder ob da schlicht und einfach neu geklagt werden muss, weil man den falschen (die falsche Rechtsperson) verklagt hatte.

    Berichtigung ginge ja nur bei offensichtlicher Unrichtigkeit, § 319 ZPO.

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