Verjährung bei Kaufleuten

  • Hallo zusammen :)

    da ich gerade kein Gesetz zur Hand habe folgende Frage:

    Gilt für Händler mitlerweile auch die 3-jährige Verjährungsfrist, denn da gab's doch mal eine 2-jährige Frist :gruebel:

    Wann hat sich das gegebenenfalls geändert :confused:

    Wäre nett, wenn mir da kurz wer mit einer Vorschrift helfen könnte . . . ;)

  • § 195 BGB 3 Jahre für alle.



    1. ein herzliches :dankescho für die rasche Antwort und

    2. noch eine Frage:

    Wird die Verjährung nach wie vor durch die Einreichung eines Mahnbescheidsantrages beim zuständigen Mahngericht gehemmt, wenn die Zustellung desselben an den Antragsgegner alsbald erfolgt :gruebel:

    Weiß jemand was dazu :confused:

  • Alles beieinander hast Du noch nicht. Denn Du hast auch gefragt, wann sich das geändert hat. Antwort: zum 01.01.2002. Und die Regelung des Übergangsrechts im EGBGB ist ein Genuss sonder gleichen; andere an diesem Genuss teilhaben zu lassen, wäre aber Rechtsberatung, und die ist hier im Forum verboten.:)

  • Alles beieinander hast Du noch nicht. Denn Du hast auch gefragt, wann sich das geändert hat. Antwort: zum 01.01.2002. Und die Regelung des Übergangsrechts im EGBGB ist ein Genuss sonder gleichen; andere an diesem Genuss teilhaben zu lassen, wäre aber Rechtsberatung, und die ist hier im Forum verboten.:)



    Stimmt, das hatte ich aber noch grob im Kopf, und heute habe ich dann bereits im EGBGB nachgelesen, sehr schön ;)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!