Belastungsvollmacht??

  • Hallo zusammen,

    hab auch mal wieder ein Problem, und zwar folgendes:

    Eingereicht wurde eine Grundschuldbestellung, erklärt durch einen Bevollmächtigten. Diese Vollmacht macht mir Sorgen.

    Herr mm ist bevollmächtigt, die Gesellschaft in jeder Weise bei und im Zusammenhang mit dem Kauf von Grundstücken , Immobilien und damit zusammenhängender Rechtsgeschäfte zu vertreten.
    Die Vollmacht umfasst insbesondere (aber ist nicht beschränkt auf):

    1. den Abschluss, Änderung Abwicklung und
    Aufhebung sämtlicher notarieller Grundstückskauf-
    und Überlassungsverträge; und

    2. die Erteilung, Bestellung und Gewährung jeglicher
    Vollmachten im Zusammenhag damit,
    insbesondere einer Belastungsvollmacht zur
    Bestellung von Grundschulsen oder Hypotheken,
    sowie der damit verbundenen Übernahme der
    persönlichen Haftung durch abstraktes
    Schuldversprechen oder -anerkenntnis einschließlich
    der Unterwerfung unter die sofortige Zwangs-
    vollstreckung; und

    3. die Vornahme und Entgegennahme von allen damit in
    Zusammenhang stehenden Verfahrenshandlucngen
    und Erklärungen, insbesonderer dingliche
    Erklärungen gegenüber und von jedermann, jeglichen
    Registern, insbesondere dem Grundbuchamt, dies
    beinhaltet Grundbuchvollmacht

    Nun frag ich mich, darf er nur Belastungsvollmachten erteilen die in Zusammenhang mit den vorerwähnten Überlassungsverträgen stehen oder darf er Grundstücke der Gesellschaft auch ohne Verkauf belasten?

    Es handelt sich um eine riesige Summe, was meiner Entscheidungsfreudigkeit einigen Abbruch tut;
    und meine Versicherung da niemals!! ausreicht

    Gruß Zorla

  • Auf den 1. Blick würd ich sagen: Wieso sollte mm eine Belastungsvollmacht erteilen dürfen, wenn er selbst nicht belasten darf? Auf den 2. Blick würde ich die Vollmacht jedoch nicht für ausreichend erachten, einfach "mal so" ein Grundstück zu belasten. Die Vollmacht gilt m.E. nur für Verkäufe, um da vollumfanglich tätig werden zu können.

  • Nun frag ich mich, darf er nur Belastungsvollmachten erteilen die in Zusammenhang mit den vorerwähnten Überlassungsverträgen stehen oder darf er Grundstücke der Gesellschaft auch ohne Verkauf belasten?



    Beim "Verkauf" darf er überhaupt nicht vertreten. Der Bevollmächtigte darf laut Deiner Vollmacht kaufen und in diesem Zusammenhang auch Belastungsvollmachten (incl. Vollmacht zur pers. Vollstreckungsunterwerfung.) erteilen. Aus Ziffer 3. könnte man ableiten, dass er eventuell auch selbst belasten kann. Außerdem ist die Aufzählung nicht abschließend. Im Zweifel sind aber Vollmachten eng auszulegen.

    Ich würde die Vollmacht anerkennen, wenn kurz vorher ein Kauf (nicht Verkauf) stattgefunden hat und man zum dem Schluss kommen kann, dass die Belastung noch im Zusammenhang mit der Finanzierung des Kaufpreises steht.

  • Ich seh das auch so, dass er lt. Vollmacht bei Verkauf nicht vertreten darf, wobei nat. dann die Vollmacht zur Erteilung einer Belastungsvollmacht in Zif. 2 keinen Sinn macht. Etwas unglücklich formuliert das Ganze, denk ich mal, aber soll nicht Dein Problem sein.

    Die Auslegung von Zif. 3 halte ich für riskant, es ist sowohl in Zif. 2 als auch 3 der Vollmacht immer die Rede von "im Zusammenhang mit", und das haben wir ja lt. SV hier nicht.

    Ich würde in dem Fall mich absichern und das Rechtsgeschäft vom Vollmachtgeber genehmigen lassen.

  • Hallo miteinander,

    möcht mich fix bedanken für Eure Hilfe.

    Die Genehmigungserklärung ist unterwegs.
    Es ist eine Gesamtgrundschuld über mehrere Ämter und ein Kollege hatte inzwischen gemosert, so dass die Genehmigung schon angefordert war.

    Schönes Wochenende
    Gruß Zorla



  • Na das hört sich doch gut an. ;)

    Dir auch ein schönes Wochenende.

    and the night is full of hunters
    (The Beauty of Gemina - Hunters)

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