Restschuldbefreiung und Rechtskraft

  • Hallo,

    wer kann mir bei folgender Frage helfen?:gruebel:

    Wann tritt die Rechtskraft des Beschlusses über die Erteilung der Restschuldbefreiung genau ein?

    Folgende Daten:

    Verkündung der RSB im Termin vom 19.4.2006, bei dem der Schuldner und sein Vertreter persönlich anwesend waren und die Ausfertigung nach Schluss des Termins jeweils gem. § 173 ZPO zugestellt bekamen; Veröffentlichung im Internet am 21.4.2006.

  • Es gabe keine weitere Mitteilung an die Gläubiger, oder?
    Dann ist wohl abzustellen auf die Bewirkung der Veröffentlichung als Zustellung an die ganze Welt und dann 2 Wochen Rechtsmittelfrist der sofortigen Beschwerde.
    Im konkreten Fall meiner Ansicht nach 21.04. plus 2 Tage plus 2 Wochen ist der 07.05.06, ein Sonntag, damit endet die Rechtsmittelfrist mit Ablauf des 08.05.2006, 24.00 Uhr.

  • Arno:
    Zur Entscheidung über die RSB sind die Insolvenzgläubiger zu hören, § 300 I InsO. Das kannn man gut in einer Gläubigerversammlung machen, somit mündlicher Termin und in diesem den entsprechenden Beschluss über die Erteilung RSB verkünden.

  • Diese Berechnung zur Rechtskraft hätte ich auch so gemacht; bis gestern, da kam die Diskussion unter uns Rechtspflegern auf, dass ja nur dann eine Frist zu laufen beginnt, wenn tatsächlich ein befristetes Rechtsmittel im Raum steht.

    In meinem Fall gibt es m.E. aber keine Möglichkeit, sofortige Beschwerde einzulegen, da jeweils die Beschwer fehlt.

    Deshalb meine Frage: Tritt die Rechtskraft eventuell bereits mit der Verkündung ein?

  • Denkbar, aber nicht beim Rechtspfleger, gäbe es auch kein Rechtsmittel so bliebe immer noch die Erinnerung. Ich würde tatsächlich immer die 2 Wochen abwarten.
    Beschwert wären durch die Erteilung der RSB grundsätzlich die Gläubiger, diese hätten aber nur ein Beschwerderecht, wenn sie die Versagung der RSB beantragt hätten. Im Gegensatz zu § 290 sind die § 295 aber nicht an einen Termin gebunden.

    Wie oben erwähnt, entweder hat jemand echt ein Beschwerderecht oder es bliebe die Erinnerung.

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