Es wird monatlich Miete hinterlegt für eine Erbengemeinschaft von 20 Personen. Einer der Erben X hatte bisher die Mietsache verwaltet, jetzt bestreiten Mitglieder der Erbengemeinschaft die Vertretungsbefugnis des X, daher wurde hinterlegt, die Miterben sind inzwischen alle informiert.
Jetzt kommt eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung der Kommunalbehörde, Schuldner ist die Erbengemeinschaft vertreten durch X.
Ich würde jetzt gerne an den Pfändungsgläubiger auszahlen.
Allerdings ist absehbar, daß die Gemeinde die Pfändungsverfügung nur an X zustellen wird. Kann mir das als Drittschuldner egal sein ?
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