Voraussetzungen für ein Rechtspflegerstudium

  • nun ja... hallo erstmal!!

    also ich hab mich in den Beruf eingelsen...und bin ziemlich begeistert...sprich ich bin interessiert an dem Beruf Rechtspfleger. Noch gehe ich zu Schule werde aber demnächst mein abi machen...
    Das wäre dann ja schon mal eine voraussetzung...könnt ihr mir bitte weiterhelfen...
    gibt es Regelungen zum NC oder einen festen Schnitt? oder ist ein Latinum notwendig?

    wie gesagt...meine Forschungen haben bei diesen beiden Fragen nichts ergeben...

    ich wäre ziemlich dankbar... wenn mir jemand Auskunft geben könnte!!
    Bitte!

    liebste grüße
    anna

  • du brauchst weder einen bestimmten NC noch ein latinum. du musst dich nur bewerben und bei den auswahlverfahren bzw. vorstellungsgesprächen durchkommen.

    viel erfolg!:)

  • Voraussetzungen ist zunächst mal nur die Fachhochschulreife. Dann muss man die beamtenrechlichen Voraussetzung erfüllen.

    Mehr Infos dazu gibt es bei den Einstellungsbehörden (Oberlandesgerichte, Justizbehörden usw.) oder den Fachhochschulen - auch im Netz.

    Ansonsten kannst Du auch hier mal schauen:

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?t=1921

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?t=2069

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?t=820

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?t=843

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • hi, ich habe ein ähnliches problem, auch ich habe mich mit diesem beruf beschäftigt und strebe das abi an.
    meine frage währe auch wenn es keinen NC gibt , wie gut sollte mein abi sein, damit ich es leistungs mäßig schaffen kann und wie anspruchs voll ist das studium?
    welche fächer in der schule sollten gut sein?
    vlt. kann jm aus eigener erfahrung berichten.

    Lg Laura

  • Hallo,
    Bei mir waren damals (1996) die NOten in Deutsch und Mathe wichtig. Ansonsten zählt der Abidurchschnitt. Die meisten Rechtspfleger haben ein recht gutes Abi (1,0 bis 1,9). Ich denke, dass die Noten mittlerweile aber noch besser sein müssten (max. 1,5). Wenn Du den Test sehr gut machst, kannst Du einiges ausgleichen. Ich habe damals Konzentrtionstests gemacht und einen Deutschaufsatz geschrieben. Als Vorbereitun für das Vorstellungsgespräch sollte man auf jeden Fall einige Zeit vorher regelmäßig die Zeitung lesen.
    Viel Glück und Grüße
    K.

  • @ Karla
    vielen dank für deine antwort, das mit mathe und deutsch passt gut. die anforderungen sind schon ziemlich hoch, dachte mit ncs würde man ein jura studium bevorzugen.
    nochmal danke lg laura

  • Hallo Laurencia,
    keine Panik, das stimmt auch nicht ganz so, ich z.b. habe es mit einem Abi von 2,3 geschafft, man muss nur gut beim Auswahlverfahren abschneiden!!
    Viel Glück Dir:D
    referee90953

  • d:Danke, für deine Antwort, das klingt für mich doch sehr aufbauend und im rahmen des machbaren^^.
    wie erging bzw. ergeht es dir denn, kannst du gut mithalten? lg laura:D

  • :daumenrau Hallo Laurencia,
    es geht nicht um den Abi-Schnitt, mein Kollege hatte einen Schnitt mit 2,7 und hat es geschafft. Er hat sein Abi wie ich auf einem Wirtschaftsgymnasium gemacht, dies ist schon immer eine gute Vorraussetzung, da es viel um Wirtschaft (z.b. Grundbuchsachen) in diesem Beruf geht...
    Wir habe auch das Fach "Recht" auf der Schule, was natürlich auch ein Vorteil ist. Ich will Dir nur sagen, es kommt nicht auf den Schnitt drauf an wie gut Du später in Deinem Beruf bist, also keine Panik...
    Eine gute Ausdrucksweise und gutes Erscheinen ist sehr sehr wichtig bei dem Vorstellungsgespräch..
    Grüße
    referee90953

  • ich hab auch gerad mein abi (fast) hinter mir. und es wird auf 2,5 hinauslaufen. und trotzdem haben die mich genommen.
    bei mir waren sie sehr an der wipo (wirtschaft-politik) note interessiert und an deutsch. aber vielmehr noch daran, was ich so bis jetzt in der freizeit an sozialen tätigkeiten gemacht habe und welche nebenjobs und so weiter. ein bisschen soziales engagement kann, glaube ich, nicht schaden!:)

    also viel glück beim bewerben!:daumenrau

  • Zu meiner Schulzeit gab es an unserem Gymnasium WiPo gar nicht.
    (Übrigens haben wir genau gestern vor 10 Jahren unser Abi-Zeugnis erhalten...)

    Ich denke weder, dass einzelne Schulnoten heran gezogen werden, noch glaube ich, dass bei den meisten Einstellungsbehörden ein starrer Durchschnitt erreicht werden muss.
    Eine 4 in Musik oder Kunst wird wohl kaum schaden, eine 2 in Deutsch muss aber wohl auch nicht zwingend sein.
    Und ob jemand nun ein Abi von 1,9 oder 2,4 hat, wird auch nicht unbedingt ausschlaggebend sein, hoffe ich jedenfalls mal.
    Ich vermute mal, es zählt das Gesamtbild. So z.B. wohl auch Hobbys und Nebenjobs, wie fabienne ja schon sagte. Außerdem muss das Anschreiben überzeugen und die Bewerbung den formalen Anforderungen entsprechen.
    Wenn das Gesamtbild, welches die Bewerbung liefert, in Ordnung ist, wird wohl zumindest die Einladung zum Test folgen. Den muss man dann aber wohl zwingend bestehen, um weiter im Rennen zu bleiben.
    Am Ende steht dann in aller Regel das Vorstellungsgespräch, in dem man dann noch persönlich überzeugen muss.

    Ein langer Weg, der nicht unbedingt einfach ist, durch den man sich aber auch nicht abschrecken lassen sollte.

    Noch ein allgemeiner Hinweis:
    Es lassen sich kaum allgemeingültige Aussagen zu den Voraussetzungen abgeben. Die offiziellen Voraussetzungen sind bei den Berufsinformationen ja jeweils genannt. Darüber hinaus hat jede Einstellungsbehörde ihre eigenen Ansichten und Erfahrungen, die vielleicht auch noch von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter innerhalb der selben Behörde abweichen können.
    Letztlich braucht man auch immer ein wenig Glück bei der Bewerbung.

    Wie sagt man immer so schön - und zutreffend:
    Versuch macht kluch!

    Man lernt immer durch "try and errror".

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
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  • Ich glaube auch nicht, daß es starr auf den Durchschnitt bzw. einzelne Noten ankommt. Der Durchschnitt kann z.B. dadurch heruntergezogen worden sein, daß man z.B. bestimmte Fächer, die einem nicht liegen, nehmen mußte (und aus denen andererseits aber auch keine Schlüsse auf die Berufseignung gezogen werden können). Genauso steht jemand, der seine Noten von der 12/I an konstant gehalten oder gesteigert hat, sicher besser da als jemand, bei dem eine Tendenz nach unten zu erkennen ist - auch wenn alle drei rechnerisch denselben Abi-Durchschnitt haben können.

  • hi an alle!
    erst mal vielen dank, dass ihr geschrieben habt, das hat mir wieder mut gemacht^^!
    werde mich also weiter damit auseinander setzen!
    danke laura:grin:

  • Zitat von Anna

    nun ja... hallo erstmal!!

    also ich hab mich in den Beruf eingelsen...und bin ziemlich begeistert...sprich ich bin interessiert an dem Beruf Rechtspfleger. Noch gehe ich zu Schule werde aber demnächst mein abi machen...
    Das wäre dann ja schon mal eine voraussetzung...könnt ihr mir bitte weiterhelfen...
    gibt es Regelungen zum NC oder einen festen Schnitt? oder ist ein Latinum notwendig?

    wie gesagt...meine Forschungen haben bei diesen beiden Fragen nichts ergeben...

    ich wäre ziemlich dankbar... wenn mir jemand Auskunft geben könnte!!
    Bitte!

    liebste grüße
    anna


    Hallo,

    wie bereits vorher jemand schrieb, ist die Beherrschung der deutschen Sprache ( und auch der richtigen Zeichensetzung ) ein ganz wichtiges Kriterium.

    Dieser Meinung bin ich auch.


    Gruß HansD

  • Also, nachdem ich mich für dieses Ausbildungsjahr für die Ausbildung zur Rechtspflegerin beworben hatte, hatten mich zumindestens zwei Bundesländer wegen meines Abischnittes von 2,8 nicht zu dem Einstellungstest eingeladen. Das stand tatsächlich so in dem Schreiben. Es gibt mittlerweile wohl doch BL, die auf den Notendurchschnitt gucken bevor sie einen zum Einstellungstest einladen.

  • Das kann ich nur bestätigen. Mir wurde beim Vorstellungsgespräch (in Nds.) erläutert, dass dort nur Leute eingeladen wurden, die keinen schlechteren Schnitt als 2,5 hatten.

  • Zitat von Teddy0869

    Das kann ich nur bestätigen. Mir wurde beim Vorstellungsgespräch (in Nds.) erläutert, dass dort nur Leute eingeladen wurden, die keinen schlechteren Schnitt als 2,5 hatten.



    Das hat es jedoch nicht immer gegeben in Nds. Offenbar hat man jetzt genügend Auswahl und kann dementsprechend die Bedingungen hochschrauben.
    Im Übrigen bedarf es keiner großartigen Diskussion, dass ein derartiges Auswahlverfahren ganz erbärmlich nach Hilfskrücke riecht und im Grunde untauglich ist.

  • Zitat von 13

    Im Übrigen bedarf es keiner großartigen Diskussion, dass ein derartiges Auswahlverfahren ganz erbärmlich nach Hilfskrücke riecht und im Grunde untauglich ist.



    Wenn man weiß, wer da in der Auswahlkommission sitzt :zustimm:

  • Zitat

    Das kann ich nur bestätigen. Mir wurde beim Vorstellungsgespräch (in Nds.) erläutert, dass dort nur Leute eingeladen wurden, die keinen schlechteren Schnitt als 2,5 hatten.



    Jetzt weiß ich wenigstens warum ich auch in Nds. gescheitert bin. Deren Absage war eher allgemein gehalten und nicht speziell auf die Abidurchschnittsnote gemünzt.

  • @darling
    das schreibt auch keiner so offen, die auswahl geschieht ja nach einen gut gehüteten staatlichen geheimritus der nur eingeweihten mündlich anvertraut wird. beim abi-schnitt hörte ich von den mit-anwärtern seinerzeit keine zahlen die schlechter als 2,5 waren, ein fall soll 2,6 gewesen sein, ist aber ein gerücht.

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