"PKH teilweise"

  • na gut, dann habe ich da wohl deine aussage etwas zu streng ausgelegt oder nicht gründlich genug gelesen :D
    hatte sich im ersten moment für mich so angehört als ob schwerpunkt der aussage wäre, dass sich noch niemand drüber beschwert hat.

  • Zitat von dasjott

    Nur wenn ich Gebühren kürze und das auf einen anderen Streitwert stütze, als den bereits festgesetzten Gesamtstreitwert muß ich selber ja auch meine Grundlage schon auch begründen.
    Außerdem: der Gegenstandswert ist mE nicht Sache des Kostenbeamten.


    Eine Gebührenkürzung bekommst Du nur hin, wenn der PKH-Streitwert nicht festgesetzt ist. Den würde ich mir dann selbst errechnen. Die Interpolation habe ich im Bereich der Kostenausgleichung mit der Gegenpartei angewandt, insbesondere auch zur Berechnung des Übergangs gemäß §§ 130 BRAGO ??? RVG (ich hasse das RVG) auf den ersatzpflichtigen Gegner

  • Da hätte ich doch auch nochmal ne Frage:

    Der Richter hat PKH "wegen einem Anteil von 11% der Kosten des Rechtsstreites" bewilligt.- mit Raten :)
    In den Gründen zum PKH -Beschluss wird auf "11 % der Klageforderung und damit auch des Kostenanteils" abgestellt.
    Streitwert liegt bei ca. 8000 €

    Bei der Aufgabe die PKH Gebühren zu erstatten, sind mir nun folgende Möglichkeiten in den Sinn gekommen:
    a) 11% der PKH- Gebühren aus einem Streitwert von 8000 €
    oder
    b) 11% des Streitwertes und davon dann die Gebühren

    ich tendiere zur Alternative b), aber nichts genaues weiß man nicht!!
    hilfe...

  • Für mich käme ebenfalls bedenkenfrei die Alternative b) in Betracht.

    BTW: Eine solche PKH-Bewilligung habe ich auch noch nicht gesehen - die Formulierung ist schlicht bekloppt!

  • Ein Richter hier verfäht ähnlich: Der bewilligt "PKH für einen Streitwert in Höhe von 60 % der Klagforderung". Ich denke, der Beschluss bei Euch ist ähnlich zu lesen. Also Alternative b)!

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Interessanterweise bin ich bei uns auch der einzige, der dann Variante b) macht.
    Alle anderen hier im Gericht verfahren wie unter a). Ich habs mir zwar schon mehrfach wortreich erklären lassen, konnte dem aber nicht folgen.

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