Wir haben eine Hauptversammlung einer AG beurkundet in der die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln beschlossen wurde.
Vorstand war persönlich anwesend. Aufsichtsratsvorsitzender wurde vollmachtlos vertreten und soll nachgenehmigen. Reicht für die Genehmigungserklärung die Schriftform oder muss diese beglaubigt werden?
Ich finde leider nichts in entsprechenden Kommentaren oder meinem Formularbuch zum Aktienrecht.
Bin für jede Hilfe/jeden Hinweis dankbar!