Aktiengesellschaft - Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

  • Wir haben eine Hauptversammlung einer AG beurkundet in der die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln beschlossen wurde.

    Vorstand war persönlich anwesend. Aufsichtsratsvorsitzender wurde vollmachtlos vertreten und soll nachgenehmigen. Reicht für die Genehmigungserklärung die Schriftform oder muss diese beglaubigt werden?:gruebel:

    Ich finde leider nichts in entsprechenden Kommentaren oder meinem Formularbuch zum Aktienrecht. :confused:

    Bin für jede Hilfe/jeden Hinweis dankbar!

  • Er hat im Vorfeld nicht auf die Teilnahme an der HV verzichtet. Daher ist er vertreten worden und muss der Kap.erhöhung zustimmen... Ich denke ja es müsste eine einfache schriftliche Genehmigung ausreichen (ohne Beglaubigung) aber bevor ich das am AR-Vorsitzenden mitteile würde ich ja schon gern erst sicher gehen...

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