falscher Vorname

  • Ich habe hier gerade eine Person zu sitzen,
    die von der Klägerseite als Zeuge benannt wurde,
    jedoch mit dem falschen Vornamen.

    Er ist aus diesem Grund zum Vorladungstermin nicht erschienen. Zwischenzeitlich ist ein Ordnungsgeldbeschluss ergangen, in dem aber natürlcih auch der falsche Vorname enthalten ist.

    Nachname, Adresse usw. stimmen! Hat der Ordnungsgeldbeschluss noch Bestand?

  • Das soll der Richter entscheiden, daher: Vorlage. Möglicherweise wird der OG-Beschluss aufgehoben, da u.U. ein Fehler des Gerichts vorliegt.


  • Der KL wollte eine Person als Zeugen haben - sein Fehler, wenn die Person falsch bezeichnet wird. Da diese Person geladen wurde, ist auch nur diese verpflichtet das O-Geld zu zahlen. Wenn keine Person mit dem falschen Namen an der Adresse wohnt, kann den O-Geldbeschluß wohl vergessen.

  • Das soll der Richter entscheiden, daher: Vorlage. Möglicherweise wird der OG-Beschluss aufgehoben, da u.U. ein Fehler des Gerichts vorliegt.



    :dafuer:


    Ich sehe da keinen Fehler des Gerichts. Wenn der Kl einen Zeugen unrichtig bezeichnet hat, kann dieser Zeuge halt nichts aussagen. Gibt es diese Person nicht, hat er halt keinen Zeugen. Wobei etwas merkwürdig ist, daß dieser Zeuge geladen werden konnte.

  • Die Ladung dürfte nicht zugestellt worden sein und die Post interessiert beim normalen Briefkasteneinwurf nur der Nachname.

    Im übrigen dürfte der Ordnungsgeldbeschluss schon deshalb faktisch ins Leere gehen, weil keine Person des betreffenden Namens existiert.

  • Ist 'n zieml. blöder Fall:

    Es existiert wohl im Nachbardorf eine Person mit dem von Seiten des Klägers falsch angegebenen Namen. Gemeint war allerdings tats. die Person mit dem anderen Vornamen, die soeben wieder mein Büro verlassen hat...

  • Wobei etwas merkwürdig ist, daß dieser Zeuge geladen werden konnte.



    Merkwürdig ist das nicht, da der Briefträger nicht nach Vornamen zustellt. Wenn "Mustermann" am Briefkasten und Klingel steht, interessiert es den Briefträger nicht, ob dort einer Heinz oder Horst wohnhaft ist.

    Ist 'n zieml. blöder Fall:

    Es existiert wohl im Nachbardorf eine Person mit dem von Seiten des Klägers falsch angegebenen Namen. Gemeint war allerdings tats. die Person mit dem anderen Vornamen, die soeben wieder mein Büro verlassen hat...



    Ist doch keine Problem.
    Die Parteien sind verpflichtet, den Zeugenbeweis unter korrekter Bezeichnung (Name, Anschrift) anzutreten. Da der OG-Beschluss gegen eine andere namentlich benannte Person ergangen ist, muss der Richter der OG-Beschluss aufheben und neuen Termin zur Vernehmung des "richtigen" Zeugen anberaumen. Diesbzgl. verursachte Kosten hat der Kläger zu tragen.

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