In einer AlG II-Berechnung würde der Frau ein Freibetrag von 200,-- € für die Berufstätigkeit zugestanden werden. Zum anderen zweifle ich, ob der Ansatz einer Miete von 300,--€ für eine Familie ausreichend ist. ( Der Vollständigkeit halber: der Grundbedarf eines Erwachsenen in einer Beziehung hat sich inzwischen auf 312,--€ erhöht.)
Diese Thesen halt ich aber für äußerst gewagt!
Einen Freibetrag kenne ich da nicht, vielmehr ist der Schuldner für besondere Belastungen zumindest darlegungspflichtig.
Auch auf das Kindergeld wurde bislang nicht eingegangen!