Anordnung nach § 926 ZPO

  • Hallo,

    ich stehe gerade absolut auf dem "Schlauch".
    Habe gerade eine Akte bekommen, wonach eine Anordnung nach § 926 I ZPO erfolgen soll.
    Sowas habe ich noch nie gemacht.:gruebel:
    Es handelt sich hier um ein einstw. Verfügungsverfahren. Laut Protokoll wird seitens des Verf.Bekl. beantragt, den Verf.Klägers aufzugeben, binnen einer vom Gericht festgesetzten Frist Klage in der Hauptsache zu erheben.

    Ich kenne den Verfahrensablauf nicht u. bin total ahnungslos!:oops:
    Das Protokoll mit dem entsprechenden o.g. Antrag wurde den Parteien formlos übersandt.
    Wie läuft es jetzt weiter. Muss ich dem Verf. Kläger jetzt durch Beschluss eine Frist setzen oder ist das nach 494a ZPO Richterzuständigkeit. Wie würde so ein Beschluss aussehen??:nixweiss::bahnhof:Kann mir ein Erfahrener weiterhelfen?

  • Zöller RZ 16 zu § 926 ZPO:

    Der Beschluss enthält die Anordnung der Klagerhebung samt Fristsetzung und Rechtsfolgenbelehrung:

    Der Gläubiger hat bis zum ... beim Gericht der Hauptsache Klage zu erhaben. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist wird auf Antrag der ... vom ... aufgehoben.

    Die Länge der Frist ist vom Gesetz nicht vorgeschrieben, sie beträgt jedoch gem. 276 I 2, 277 III ZPO mindestens 2 Wochen.

    Der Beschluss wird dem Gläubiger durch Zustellung bekanntgegeben, damit beginnt die Frist zu laufen. Dem Schuldner wird der Beschluss formlos übersandt.


    Noch Fragen?;)

  • rainer19652003, soweit war ich eigentlich auch schon, dachte aber, dass irgendwo was steht, wie lang die Frist zu setzen ist.
    Ich gehe jetzt mal stark davon aus, dass der Richter in dieser Sache nicht Frist nicht festzusetzen hat, sondern ich.
    Ist die Sache für mich nach Beschlussfassung u. Zustellung erledigt, sofern alles glatt (ohne RM) durchgeht?

    Erst mal vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

  • Solche Beschlüsse habe ich schon einige Male gemacht. Beschluss wie von rainer genannt verfassen. Ich habe immer eine Frist von 4 Wochen gegeben. Das reicht i.d.R., um eine Klage zu formulieren. Dann zustellen wegen der Frist. Bisher ist bei mir immer die Klage gekommen. Dann ist die Sache für den Rpfl. erledigt. Manchmal kommt auch ein Antrag auf Fristverlängerung. Dem kann stattgegeben werden, wenn dieser Antrag noch innerhalb der im Beschluss genannten Frist bei Gericht eingeht. Ich habe dann noch man 2 Wochen verlängert.

  • beldel, danke, habe Beschluss schon formuliert, RM-Belehrung gemacht und Zustellung verfügt.
    Ich hoffe, dass alles so richtig ist.
    Ich sehe wieder, man lernt nie aus.

    Danke für Eure schnelle Hilfe.

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