Widerruf einer Prokura trotz DM

  • Hallo,
    kann der Widerruf einer Prokura ins HR eingetragen werden, wenn das Stammkampital noch DM beträgt, oder muss erst eine Euro-Umstellung vorgenommen werden, bin für jede Antwort dankbar, Danke Sonja

  • Soviel ich weiß, gilt eine so gen. Registersperre (Eintragungen erst nach Euro-Umstellung) nur für Veränderungen der eingetragenen Kapitalbeträge, also z. B. bei Stammkapitalerhöhung oder -herabsetzung. Die Prokura-Anmeldung müsste daher völlig unabhängig von der Euro-Umstellung, die also unterbleiben könnte, erfolgen können.
    Bei Notartätigkeit zur Euro-Umstellung würden neben der Prokura-Anmeldung, die in jedem Fall gegenstandsversch. iSv. § 44 II KostO wäre, auch Mehrkosten anfallen, vgl. RA-MICRO Online-Kommentar zur KostO bei § 41 a und § 41 c jeweils letzte Anmerkungen oder Übersicht zu Notarkosten bei Euro-Umstellung bei http://www.filzek.de unter Aktuelles, letzte PDF-Datei zum Herunterladen.

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