Rubrum Titel

  • Hallo zusammen,
    heute ist mal wieder nicht mein Tag. Wie gestaltet ihr das Rubrum eines Titels ( vereinfachtes Verfahren etc) oder sonstige Anträge ( § 727 ) hinsichtlich der Anschrift des Astellers. Das KJA will, dass ich die Anschriften etc. der Kinder / Ast. nicht in den Titel mit aufnehme und Unterlagen, aus denen sich die Daten der Ast. ergeben, nicht bekannt gebe ( aus Schutzgründen).
    m.E gehört aber zumindest in einen Titel eine ladungsfähige Anschrift der Parteien.
    Wie seht ihr das?

  • Die Anschriften sind bei uns in den Titeln drin.

    Im Nachhinein ändere ich die aber nie. Wenn ich dran denke, wie oft so eine Partei umzieht.....(grade wenn der GV im Anmarsch ist).

    Ich sehe da auch keinen Fall des § 727 cpo, da die Partei ja identisch ist.

  • Wenn gute Gründe vorgetragen werden und ein Zustellempfänger angegeben ist, habe ich keine Bedenken dagegen, die Anschrift der obsiegenden Partei wegzulassen. Grundsätzlich gehören die Anschriften aber in alle Entscheidungen.

  • Danke,
    in meinem Bbeispielsfalle ( vereinfachtes Verfahren) ergibt sich bereits aus § 646 ZPO die Voraussetzung der Parteienbezeichnung. Auch dürfte es für die Vollstreckung notwendig sein. Auch hat der AGG ein Recht darauf alle Unterlagen zu erhalten.
    Ich weiß nicht was das JA da will. Auf der anderen Seite ist es tatsächlich so, dass es gewältätige Gegner gibt, welche die Adresse des Ast. nicht unbedingt mitkriegen sollten ( Frauenhaus) .
    @Jojo: Ich meinet nicht, dass es ein Fall von § 727 ZPO ist, sorry; aber auch bei § 727 mußt Du ja dem Gegner rechtliches Gehör gewähren. Dabei kann er dann die Adress4e rausbekommen.

  • Ich würde Adresse von Mutter u. Kindern einfach weglassen oder zumindest auf die Angabe nur des Ortes beschränken, sofern die Ast. glaubhaft machen, dass von dem Ag. eine Gefahr ausgehen könnte.

    M.E. ist es ausreichend, dann das JA als Beistand oder den vertretenden RA mit Anschrift im Titel anzugeben.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ich denke der § 750 spricht von einer namentlichen Bezeichnung. Und die habe ich ja auch ohne Addresse. Die Anschrift ist daher keine ZV-Voraussetzung (ok, ich muss schon wissen, wo mein Schuldner wohnt).

    Und was Anhörungen angeht, in denen das sicherlich problematisch werden kann: Kopieren, Dicken Edding (Unzulässiger Klarnamen ?) nehmen, bisken rummalen, kopieren und dann raus damit.

    Und abgesehen davon: Es gibt soviele Möglichkeiten die Anschriften rauszufinden, google just for fun mal deinen eigenen Namen......

  • Siehst du, wenn ich dich finden müsste, würde ich auf einem teuflischen Spielplatz in der Nähe des Meeres suchen, wo ein Schützenverein in der Nähe ist...:teufel:

  • Zitat von jojo

    Siehst du, wenn ich dich finden müsste, würde ich auf einem teuflischen Spielplatz in der Nähe des Meeres suchen, wo ein Schützenverein in der Nähe ist...:teufel:



    Ist das Rechtspflegerleben nicht ab und an die Hölle? Man kommt sich dabei vor wie bei einem Spiel - bei dem die Leute immer auf einen zielen. Von daher habe ich ja den passenden Namen:wechlach:

    Aber: Mensch ärgere Dich nicht;)

  • Back to topic: Also ich lese da nix von Anschrift, nur von Bezeichnung, habe aber auch nicht in den Zöller geguckt.

    Hatte ich ja schon geschrieben: Anschrift im Urteil, Partei zieht um. Da mach ich doch keine Titelberichtigung. Also m.E. ist das nicht erforderlich, sicherlich manchmal hilfreich, aber zwingend ?????

    Außerdem meine ich in einer Diskussion da mal was von "Sperrvermerk" auf Akten gehört zu haben, weiss aber nix nährers. Soll wohl zur Folge haben, dass keinerlei Auskünfte aus der Akte erteilt werden.

  • Ich habe die Anschrift in solchen Fällen immer weggelassen. Was machst Du denn, wenn es plötzlich heißt, dass der Vater bei den Kindern aufgetaucht ist, um diese z.B. zu entführen? In aller Regel handelt es sich hier um gewalttätige Väter, denen selbst das Umgangsrecht mit den Kindern verwehrt werden muss. Die dürfen auf keinen Fall die Anschrift erfahren. Von Telefonterror, Stalking, etc. mal ganz zu schweigen.

    Außerdem: Die Anschrift soll ins Rubrum, muss es aber nicht. Selbst bei der Zustellung der Anträge habe ich nur Kopien mit geschwärzten Anschriften verschickt.

  • @Manfred: Gebe Dir hinsichtlich des Gefahrenpotential recht. Nachher stehe ich noch in der Bildzeitung: " AG xy schuld an Familiendrama" etc.
    Ich habe das JA gebeten, von vornherein in solchen Fällen die Anschriften zu schwärzen. Dann muß ich es nicht machen.
    Zöller verlangt halt eine ladungsfähige Anschrift ( Rn 2 zu 646: Name, Anschrift etc.)

  • Zitat von Diabolo

    @Manfred: Gebe Dir hinsichtlich des Gefahrenpotential recht. Nachher stehe ich noch in der Bildzeitung: " AG xy schuld an Familiendrama" etc.
    Ich habe das JA gebeten, von vornherein in solchen Fällen die Anschriften zu schwärzen. Dann muß ich es nicht machen.
    Zöller verlangt halt eine ladungsfähige Anschrift ( Rn 2 zu 646: Name, Anschrift etc.)


    Für das Gericht ist die Anschrift auch o.k. (z.B. wegen der Zuständigkeit). Auf den Aktendeckel habe ich immer dick mit ROT: Anschrift geheimhalten geschrieben.

  • Gute Idee! Werde ich machen ( aber manchmal - wenn das JA dies selbst nur in einem kleinen Satz im Antrag aufnimmt - kann sowas auch mal übersehen werden. Ahhh die Bildzeitung droht!

  • Ist mir schonmal bei einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung einer Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz passiert :oops:. Ich habe die leiblichen Eltern dazu angehört und den Antrag gleich mit übersandt. Der Hinweis vom Jugendamt war leider nur in einem sehr langen Schriftsatz enthalten und ist völlig untergegangen.

    Soweit ich weiß, ist aber nichts passiert. Die Pflegeeltern waren zwar überhaupt nicht begeistert, als ich sie deswegen angerufen habe, aber zumindest die leibliche Mutter wird sich die nächsten Jahre eh nicht melden. Die sitzt warm und trocken in der JVA. Dem Vater ist wohl alles egal, der hat sich gar nicht gemeldet.

  • Tja Manni,
    shit happens:strecker . Der Vater wird schon die Messer wetzen und die Mutter zählt schon die Tage. Ich werde in nächster Zeit aufmerksam die Bild lesen.

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