Ersuchen aus Rumänien: Bestellung eines Vormundes

  • Beim AG ging ein Ersuchen aus Rumänien ein, mit dem erbeten wird, für 2 minderjärige Kinder, die in Deutschland leben, einen Vormund (Pfleger) zu bestellen, der die Kinder im Nachlassverfahren nach Ihrer Großmutter vaterseits in Rumänien vertritt.

    Hat irgendjemand eine Ahnung was ich nun damit machen soll?

  • Gibts für die Kinder keinen gesetzlichen Vertreter? Der könnte sowohl hier als auch sonstwo leben - ansonsten muß erstmal eine Festellung zur elterlichen Sorge erfolgen ehe ein Vormund/Pfleger bestellt werden kann.

  • Die Notarin aus Rumänien gibt an, dass die Kinder Erben der verstorbenen Großmutter sind und in der Eigenschaft als Enkelkinder, bzw. Kinder des Sohnes der Verstorbenen, im Nachlassverfahren ihren verstorbenen Vater vertreten.

    Die Mutter der Kinder gibt es allerdings noch.

    Ganz erschließt sich mir das ganze nicht, aber dafür kenn ich mich auf dem Gebiet auch zu wenig aus.
    Hoffe daher auf Hilfe.


  • Die Mutter der Kinder gibt es allerdings noch.



    Dann ist bisher kein Raum für eine Pflegschaft. Zunächst muß das Famliiengericht das Ruhen der elterlichen Sorge festellen, wenn die Mutter sich nicht kümmern kann. Ansonsten wüßte ich nach dem mir bekannten deutschen Recht nicht, daß gleich in die elterliche Sorge eingegriffen wird. Kann natürlich nach dem mir nicht bekannten rumänischen Recht ganz anders sein.

  • Wenn die Mutter noch lebt , ist es zunächst deren Sache , sich als ges. Vertreter der Kinder um den Erbfall zu kümmern.

    Vorrangig wäre allerdings die Frage zu stellen , welche Staatsangehörigkeit die Kinder haben.
    Fkt. zuständig bist Du nämlich nur für "deutsche Kinder".;)

  • Ich würde die Sache dem zuständigen Familienrichter besprechen und ggf. zur weiteren Entscheidung vorlegen. Ansonsten würde ich die Mutter anschreiben und prüfen welche Staatsangehörigkeit die Kinder haben (Bin ich zuständig?)

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