Fristen Stellungn. zur Beschwerde vor BGH

  • Hallöchen,

    ich habe mal eine Frage. Uns ist eine Beschwerdeschrift, die beim BGH eingereicht wurde, von diesem zugestellt worden (nur mit EB ohne Aufforderung zur Stellungnahme innerhalb einer bestimmten Frist). Laufen für mich jetzt Fristen, die ich für eine evtl. Stellungnahme notieren muss?

    Dankeschön für Eure Hilfe schonmal.
    Knuddeltoertchen

  • Die Beschwerde wurde sicherlich - ohne Begründung - zur Fristwahrung eingelegt. Sobald die Beschwerdebegründung folgt, wird diese i. d. R. zur Stellungnahme übersandt.

  • Komischerweise ist die Beschwerde direkt mit Begründung. Verstehe irgendwie auch nicht, warum keine Frist vom Gericht gesetzt wurde. Aber danke für Eure Antworten. Ich gehe dann erstmal davon aus, dass es keine Frist im Gesetz gibt? Wenn ich noch etwas Neues weiß, gebe ich hier mal Bescheid.

    Schönen Abend noch

  • Es wäre mal interessant zu wissen, um was für eine Sache es sich handelt. Die Fristen stehen normalerweise im Gesetz, und mit Ausnahme der Strafsachen bedarf es keiner Belehrung darüber.

  • Es wäre mal interessant zu wissen, um was für eine Sache es sich handelt. Die Fristen stehen normalerweise im Gesetz, und mit Ausnahme der Strafsachen bedarf es keiner Belehrung darüber.

    Fristen für den Beschwerdegegner? :gruebel: ;)

  • Es wäre mal interessant zu wissen, um was für eine Sache es sich handelt. Die Fristen stehen normalerweise im Gesetz, und mit Ausnahme der Strafsachen bedarf es keiner Belehrung darüber.

    Schon. Aber das betrifft doch nur RM- und -begründungsfristen??
    Bei Erwiderung auf RM ist die Frist m.E. vom Gericht zu setzen.

  • Es wäre mal interessant zu wissen, um was für eine Sache es sich handelt. Die Fristen stehen normalerweise im Gesetz, und mit Ausnahme der Strafsachen bedarf es keiner Belehrung darüber.

    Schon. Aber das betrifft doch nur RM- und -begründungsfristen??
    Bei Erwiderung auf RM ist die Frist m.E. vom Gericht zu setzen.


    Genau. Das wollte ich auch in #6 ausdrücken. :)

  • Es wäre mal interessant zu wissen, um was für eine Sache es sich handelt. Die Fristen stehen normalerweise im Gesetz, und mit Ausnahme der Strafsachen bedarf es keiner Belehrung darüber.




    Also es ging an und für sich um eine Beschwerde, die sich gegen die örtliche Zuständigkeit eines bestimmten Insolvenzgerichtes richtet. Wir befinden uns wie gesagt in der 3. Instanz und sind Beschwerdegegner. Uns wurde die Beschwerdeschrift, die bereits die Begründung enthält, zugestellt gegen Empfangsbekentnis, jedoch ohne Fristsetzung zur Stellungnahme.

    Mittlerweile haben wir mit dem BGH gesprochen. Dort sagte man uns, dass die Beschwerden erstmal grundsätzlich den B-Gegnern zugestellt werden, dann würde man erstmal sozusagen sich die Akten 1 - 2 Monate später wieder vorlegen lassen, um dann wiederum gesammelt alle Verfügungen rauszuschicken, die ganz weitläufige Fristen zur Stellungnahme enthalten. Hört sich sehr nach Arbeit hinauszögern an finde ich. Aber so wird das lt. einer Justizangestelten gemacht.

    :gruebel:

  • Es wäre mal interessant zu wissen, um was für eine Sache es sich handelt. Die Fristen stehen normalerweise im Gesetz, und mit Ausnahme der Strafsachen bedarf es keiner Belehrung darüber.




    Also es ging an und für sich um eine Beschwerde, die sich gegen die örtliche Zuständigkeit eines bestimmten Insolvenzgerichtes richtet. Wir befinden uns wie gesagt in der 3. Instanz und sind Beschwerdegegner. Uns wurde die Beschwerdeschrift, die bereits die Begründung enthält, zugestellt gegen Empfangsbekentnis, jedoch ohne Fristsetzung zur Stellungnahme.

    Mittlerweile haben wir mit dem BGH gesprochen. Dort sagte man uns, dass die Beschwerden erstmal grundsätzlich den B-Gegnern zugestellt werden, dann würde man erstmal sozusagen sich die Akten 1 - 2 Monate später wieder vorlegen lassen, um dann wiederum gesammelt alle Verfügungen rauszuschicken, die ganz weitläufige Fristen zur Stellungnahme enthalten. Hört sich sehr nach Arbeit hinauszögern an finde ich. Aber so wird das lt. einer Justizangestelten gemacht. :gruebel:

    Ihr müsst ja die Fristsetzung nicht abwarten, sondern könnt der "Verzögerung" durch Erwiderung vor gerichtlicher Verfügung entgegentreten.

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