Veröffentlichung der Terminsbestimmung

  • Hallo,

    also die Aufforderung nach § 37 Nr. 4,5 steht bei den Veröffentlichungen im Staatsanzeiger immer für alle TB's als Vorspann!

    Beim Aushang an der Gerichtstafel und an der Gemeindetafel ist die Aufforderung jeweils dabei!!!

    LG
    Sabine

  • Für die Veröffentlichung im Amtsblatt gilt hier das von SabineRLP ausgeführte.
    Bei den Veröffentlichungen an der Gerichtstafel erhalten die ausgehängten Beschlüsse einen Aufkleber mit dem Hinweis auf die allgemeine Aufforderung nach § 37 Nr. 4,5.

  • Bei jedem Verfahren einzeln.
    Wir haben das bislang noch nicht weiterverfolgt, eine Koodination über 5 Rechtspfleger und 3 Serviceeinheiten für 6 Versteigerungsbezirke erscheint zu aufwändig.

  • Auch bei uns in jedem Verfahren einzeln - immer!

    Die Gefahr einer fehlerhaften Veröffentlichung ist zu groß.
    Wir wurden zwar mal von wohlmeinenden Aussenstehenden "per Eingabe" an die Verwaltung aufgefordert, diese Kostenmacherei zu unterlassen.

    Was ich mir vorstellen könnte, wäre eine Plattform wie "insolvenzbekanntmachungen.de".
    Schnell und günstig im Preis.

  • Bei uns:

    - Amtsblatt: Einzelveröffentlichung ohne § 37 Nr.4,5
    mit Hinweis am Ende jeder TB, daß auf die
    im Anhang veröffentlichte
    Sammelbekanntmachung verwiesen wird
    - Gerichtstafel: vollständige TB mit § 37 Nr.4,5
    - Zeitung: jeweils Samstags im Immobilienteil ca.
    4 Wochen vor dem Terminstag, gemeinsame
    Annonce für alle Termine der Woche jeweils
    mit Termin, Aktenzeichen, schlagwortartige
    Bezeichnung des Objektes, VW und ggf.
    § 74 oder 85 a- Hinweis, und zwar nicht
    das die Grenzen gefallen sind sondern nur
    das versagt wurde, am Ende der Annonce
    Hinweis auf SH und Möglichkeit der
    Gutachteneinsichtnahme auf Geschäftsstelle
    mit Angabe der Sprechzeiten

  • Wir veröffentlichen auch in jeder TB einzeln, da unser Amtsblatt eine normale Tageszeitung ist und wir in verschiedenen Ausgaben veröffentlichen und die Anzeigen teilweise etwas verstreut sind, ich finde, da ist zu unsicher, dass diese Hinweise auch gesehen und den TB`s zugeordnet werden.
    Allerdings wird auf höherer Ebene darüber auch schon nachgedacht...

  • wir veröffentlichen den allg. Kram immer als Vorspann (in der Tagespresse) und auf einem extra Blatt beim Aushang im Gericht!

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