Auslagenpauschale bei der Beratungshilfevergütung

  • Das ist aber schoen, wenn die Damen und Herren das so sehen. Warum werden mir denn dann immer noch Antraege vorgelegt, in denen die Auslagen nach den fiktiven Gebuehren berechnet werden. :gruebel:
    Hat sich wohl noch nicht rumgesprochen...



    BRegierung nicht gleich RAE ( aber im wirklichen Beruf wohl schon der ein oder andere :) )

  • Vorallem widerspricht sich die Bundesregierung doch: "überwiegend geteilt" kann man auch mit "nicht ganz unstreitig" übersetzen. Die Bundesregierung hätte also die Möglichkeit mit einem Federstrich eine absulute Klarheit ins Gesetz zu bringen. Sonst wird doch alles überflüssige geregelt, nur halt da nicht...:mad:

    Aus Sicht der Bundesregierung ist natürlich auch viel bequemer zu sagen "dies und das passt im dem Entwurf nicht, macht mal neu !"

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Hallo,

    habe hier einen Antrag auf Vergütung für die Geschäftsgebühr in Höhe von 70,00 € und doe Postpauschale von 20,00 € anstatt 14,00 €. Er begründet die Höhe der 20,00 € damit dass sich diese in BerH nicht nach den dort anfallenden Gebühren sondern nach den (fiktiven) Wahlanwaltsgebühren richten.

    Hat sich da etwas in letzter Zeit geändert?

    Themen verbunden
    li_li (Mod)

  • Hat sich da etwas in letzter Zeit geändert?



    Nö, der Streit ist eigentlich längst ausgestanden. Die Pauschale richtet sich nach den BerH-Gebühren und nicht nach der fiktiven WA-Gebühr. Abweichende Entscheidungen wurden größtenteils wieder einkassiert.

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

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