nochmals: Bankkonto und Insolvenz

  • Darf die Bank denn nach einer erfolgten Verwalteranfechtung das Konto des Schuldners kündigen mit dem Argument "wir führen keine debitorischen Konten"?

    Ist doch im Grunde dasselbe wie beim Lastschriftenwiderruf. Ohne schuldnerisches Verschulden und somit kein Fall des außerordentlichen AGB-Kündigungsrecht. Die Kontoführung unter der Bedingung, dass Insolvenzforderungen bezahlt werden, ist mE. unzulüssige Druckausübung. Insbesondere beim Girokonto, auf welches der Schuldner angewiesen ost und auf welches fast schon ein gesetzlicher Anspruch besteht.

    Ist das nicht eigentlich ein Fall für den Ombudsmann? :gruebel:

    Hat da jemand schon Erfahrungen? Gibt es Gerichtsentscheidungen dazu?

  • wenn keine außerordentliche kündigung, dann eine ordentliche kündigung mit 6-wochen-frist.



    Aber grds. zulässig? Oder? Mir geht es hier um die Tatsache, dass die "Schuld" für den Debetsaldo beim Verwalter und nicht beim Schuldner liegt.

  • Ja, insoweit gebe ich dir Recht!

    Kurz zum Fall:

    Konto ist mit 500 € im Minus am 25.10.

    Bank erfährt vom asB. Bearbeiter sagt zum Schuldner: "Entweder Kohle oder wir machen dir das Konto sofort dicht." Die Mutter des Schuldners opfert ihre Rente und zahlt die 500 € ein für ihren Sohn ein. Konto ist nun auf Null.

    Am 01.11. wird das Verfahren eröffnet. Der Verwalter will die 500 € (§ 133, 131 InsO) von der Bank zurück.

    Nun meldet sich die Bank beim Schuldner "Sieh zu, dass du das mit dem Verwalter regelst oder wir machen dir das Konto, wenn wir zahlen müssen, morgen zu".

    Anmerkung. Der Schuldner war bislang immer "redlich", niemals Kontopfändung gehabt, ein Darlehnssaldo wurde hübsch brav zurückgeführt.

    Ich meine, hier sollte man den Ombudsmann einschalten. Eine außerordentliche Kündigung wäre sicher rechtens, aber keine Beendigung sofort. (Kündigung zur Unzeit).

    Ich sehe hier keinen Fehlverstoß des Schuldners, der die sofortige Beendigung der Geschäftsbeziehung rechtfertig.

  • § 133 / 138 inso sehe ich hier eigentlich nicht, da die gläubigergemeinschaft nicht benachteiligt wird, im gegenteil, durch den wegfall der eur 500,00 insolvenzforderung erhöht sich die quote für die restlichen gläubiger.

  • Ist wohl der Wilde Westen. Da herrscht die Macht des Faktischen. Und Bank und Verwalter können nun mal schneller schiessen....

    ...und besser bluffen! :cowboy:

  • Wieso, die Bank hat sich durch die Aufrechnung am schuldnerischen Vermögen befriedigt, die Geldsumme hat das Geldinstitut nun brav an den Herrn Verwalter zu zahlen.
    :gehaess:

    Also noch offensichtlicher kann die Anfechtungslage ja nicht mehr vorliegen.

    :teufel:

  • Ihr lieben Insolvenzprofis, klärt ihr mich mal bitte auf?
    Eine Betreute, die eigentlich mal ein Girokonto hatte, läßt nun ihr Einkommen (ALGII) auf das Konto ihres Freundes gehen. Nach Angabe der Betreuerin hat sie selbst jetzt kein Girokonto mehr "wegen Insolvenz".
    Ist es denn wirklich sinnvoll bzw. sogar nötig, das Girokonto wegen der Insolvenz aufzulösen? Ich denke ja nicht, aber ihr seid die Profis! Ich würde mich da gern mal bei euch rückversichern.:oops:

    Vielen Dank

    Sei nett zu Tieren, du könntest selbst eins sein. (Norbert Blüm)

  • Also wenn man nicht krumme Dinge veranstalten will, macht die Auflösung des Bankkontos keinen Sinn.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Nach Angabe der Betreuerin hat sie selbst jetzt kein Girokonto mehr "wegen Insolvenz".
    Ist es denn wirklich sinnvoll bzw. sogar nötig, das Girokonto wegen der Insolvenz aufzulösen?

    Manche Bank kündigt Girokontoverträge aber auch "wegen Insolvenz" bzw. beruft sich auf die Beendigung des Girokontovertrages nach § 116 InsO. Hat die Betreute denn Schulden bei eben dieser Bank?

    Und manchmal glauben Betreuer (gelegentlich auch Schuldnerberater), dass man einfach besser kein eigenes Konto haben sollte, weil der böse Verwalter alles einzieht, wenn man da Guthaben drauf hat. Manchmal ist es komisch und kann es einfach nicht nachvollziehen.

  • Danke Gegs und Jamie,

    ja, das Konto war immer leicht im Minus. Ob es nun durch die Bank gekündigt wurde, müßte ich nachfragen, meine Vermutung ist eher, es sollte "einfacher" werden, wenn das Einkommen zum Konto des Freundes wandert.
    Aus meiner Sicht als Rechtspfleger in der Betreuungsabteilung sehe ich damit jedoch das Problem, dass die Betreuerin nicht mehr ordentlich über die Verwaltung des Vermögens der Betroffenen Rechnung legen kann.
    Ich möchte eigentlich sehen, dass die Betreute im Sinne der ordnungsgemäßen Vermögensverwaltung durch die Betreuerin wieder ein eigenes Konto hat.

    Sei nett zu Tieren, du könntest selbst eins sein. (Norbert Blüm)

  • Ein Girokonto im Minus bei Insolvenzeröffnung kann durchaus eine Kontokündigung zur Folge haben. Unabhängig davon sind
    nachvollziehbare Geldströme für die Dreiecks-Beziehung Betreute/Freund/Betreuerin sowie für den Treuhänder sehr hilfreich. Die Einrichtung eines eigenen Girokontos für die Betreute deshalb sinnvoll. Sollte Betreute und Freund in einer Bedarfsgemeinschaft zusammen leben, kann das Job-Center auch getrennte Bescheide erlassen.
    Hätte für die Umleitung des AlG II auf das Konto des Freundes vom Job-Center nicht das Einverständnis der Betreuerin eingeholt werden müssen?

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