§ 10 GvKostG

  • Ich verstehe den Abgeltungsbereich der Gebühren nicht wirklich :oops:

    Gibts irgendein Beispiel für § 10 Abs 2 S 1 GvKostG? Ich beauftrage doch nicht aus Lust und Laune 10 mal hintereinander einen GVZ und für mich stellt sich somit die Abgrenzungsfrage zu Abs 1 S 1. :gruebel:

    Konkret überlege ich grade folgende Konstruktion:
    GVZ sagt, dass der Schuldner sich angeblich mit Gläubiger in Verbindung gesetzt habe und übermittelt ZV UNterlagen zurück.
    Ich sach: nö hat er nicht, bitte weiterverfolgen.

    Wann wird denn angerechnet und wann nicht? wir können das jetzt noch 10 mal hin und her schicken...

  • Damit sind solche Fälle wie wiederholte Kassenpfändung gemeint. Bsp.: Schuldner ist Inhaber eines Jahrmarktstandes. Du schickst den GV los mit einem Auftrag jeden Abend für die Dauer des Jahrmarktes die Kasse zu pfänden. Da würde der GV für jede Kassenpfändung eine Gebühr erhalten.
    Eigentlich hat er Deinen Auftrag gar nicht erledigt und dürfte überhaupt keine weitere Gebühr erheben. Er war zwar vor Ort, hat aber nichts gemacht. Schicke den Auftrag zurück mit dem Hinweis, dass nach Deiner Ansicht die Erledigung nicht erfolgt ist und sollte er wieder Gebühren erheben, solltest Du Erinnerung einlegen.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Danke :D

    Das mit dem Jahrmarkt leuchtet mir jetzt ein ;)

    Ich hatte genau aus dem Grund extra "unter dem alten AZ und der Bitte um Weiterverfolgung und unter Hinweis auf Auftrag von..." (damit der alte Auftrag eben weiterverfolgt wird) alles zurückgeschickt. Mittlerweile wurde ja auch alles erledigt und ich bekomme ein "Riesenschlussrechnung".

    Ich ruf mal an und klär das vorab, aber ich wollte wenigstens den Gesetzestext verstehen vor dem Anruf :oops:

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