Hallo,
ich hatte noch keinen solchen Fall, daher hier die Frage:
Die Rechtsschutzversicherung des Klägers beantragt für den KFB eine Rechtsnachfolgeklausel gem.§ 727 ZPO, da sie für den Kläger Kosten und Gebühren übernommen hat.
Dem Antrag liegt der vollstreckbare KFB bei und eine Bestätigung des Klägervertreters, in der steht, dass die Rechtschutzversicherung die Kosten übernommen hat. Sonst nichts.
Reicht das für die Rechtsnachfolgeklausel aus und wie verfasst ihr die Klausel, direkt auf den KFB (mit Stempel?) oder extra Blatt? Für ein Beispiel wäre ich dankbar.
Liebe Grüße
sonne