qualifizierte Vollstreckungsklausel Zug um Zug

  • Hallo!
    Wie erteile ich für folgenden Vergleich die Vollstreckungsklausel:
    Vergleich:

    1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Grundstück ....in ...verkauft werden soll.
    2. Weiter sind sich die Parteien darüber einig, dass die Beklagte bei Verkauf des Hauses 30 %des erzielten Kaufpreises nach Abzug einer etwaigen Maklercourtage von maximal 5 % plus Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis, mindestens aus einem Wert von 100.000,00 € erhalten wird zur Abgeltung ihres bestehenden Wohnrechts.
    3. Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Grundstück bis zum 31. Dezember 2010 verkauft werden soll. Sollte das Grundstück bis zum 31. Dezember 2010 nicht verkauft sein, erhält die Beklagte einen Betrag von 30.000,00 €, fällig am 31. Dezember 2010 Zug um Zug gegen Räumung des Grundstücks.
    4. Die Parteien sind sich weiterhin darüber einig, dass die Beklagte bis zum 31. Dezember 2010 in dem bisherigen Umfang in dem Haus wohnen bleiben darf, es sei demm, dass das Grundstück vorher verkauft wird. Im Falle des Verkaufes hat die Beklagte das Haus binnen einer Frist von 3 Monaten ab Mitteilung über den Abschluss eines notariellen Kaufvertrages zu räumen. Schlüsselübergabe erfolgt nicht vor Zahlung.
    5. In der Zeit, während die Beklagte das Hausgrundstück bewohnt, hat sie die Verbrauchskosten und die Hälfte der nicht verbrauchsabhängigen Kosten zu tragen. Sollte die Beklagte Schönheitsreparaturen wünschen, muss sie diese auf eigene Kosten durchführen.
    6. Die Kläger zahlen an die Beklagte zur Abgeltung aller weitergehenden Ansprüche insbesondere hinsichtlich des Autos 3.000,00 € €, fällig binnen 14 Tagen seit Wirksamwerden dieser Einigung und zwar zu Händen des Rechtsanwalrs....
    7. Damit sind alle in diesem Rechtsstreit geltend gemachten Ansprüche, gleich welcher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, erledigt.
    8. Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.

    Welchen Wortlaut hat die Klausel?!?

  • Auf den ersten Blick ist nur eine einfache Klausel bzgl. Nr. 6 zu erteilen.

    Eine Z-u-Z-Klausel in Nr. 3 scheidet erstmal aus, da diese unter einer 726er-Bedingung steht, die noch nicht eingetreten ist bzw. erst nachgewiesen werden müsste.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • m. E. ja, und er sollte hineinschreiben, dass sich diese nur auf Ziffer 6 bezieht

    edit:
    ... wobei ich davon ausgehe, dass der Passus "binnen 14 Tagen seit Wirksamwerden dieser Einigung" nicht problembeladen ist ?

  • Was mache ich, wenn der mittlere Dienst die Angelegenheit wegen rechtlicher Schwierigkeiten zurückgibt. Welchen Inhalt hat die Klausel? Vorstehende Ausfertigung wird der Beklagten zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt?



  • Wenn bei euch nix drin steht, wäre bei Streit der Behördenvorstand berufen.

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • Was mache ich, wenn der mittlere Dienst die Angelegenheit wegen rechtlicher Schwierigkeiten zurückgibt. Welchen Inhalt hat die Klausel? Vorstehende Ausfertigung wird der Beklagten zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt?



    Mein Vorschlag:

    Vorstehende Ausfertigung wird hinsichtlich Ziffer 6 des Vergleichs der Beklagten zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!