Eingruppierungsfrage TVöD

  • Ich habe eine Frage zur Eingruppierung für Angestellte im höheren Dienst (auch wenn die bei der Justiz wohl eher selten vorkommen dürften, weiß es ja vielleicht dennoch jemand):

    Zu BAT-Zeiten fing man dann ja in Vergütungsgruppe IIa an. Eigentlich war ich immer der Meinung, daß das Äquivalent dazu nach dem TVöD die Entgeltgruppe 13 ist. Ich habe aber einige Stellenanzeigen gesehen, in denen von einer Vergütung "lediglich" nach Entgeltgruppe 12 die Rede war. Wenn ich mich richtig entsinne, waren das alles (oder größtenteils) Stellenangebote aus dem Kommunalbereich, die mehr oder weniger als eine Art "Trainee"-Stelle deklariert waren.

    Gibt es da evtl. eine Absenkungsklausel, also so ähnlich wie bei der Besoldung neu eingestellter Rechtspfleger (in einigen Bundesländern) nach A8 statt A9 während der Anfangsphase?

  • Ich kenn' mich da auch nicht so aus. Bei der Justiz in NRW haben wir nur sehr wenige Angestellte im höheren Dienst. Diejenigen, die ich kenne, haben einen naturwissenschaftlichen Hintergrund (Uni-Abschluss) und sind im IT-Bereich tätig. Soweit ich weiß, haben die aber zunächst sogar in einer Tarifgruppe des gehobenen Dienstes angefangen und wurden - nach einigen Jahren - im höheren Dienst eingestuft.

    Möglicherweise ist im Tarifbereich die Handhabung allgemein recht flexibel.

  • Meines Wissens nach gibts da noch keinen Eingruppierungskatalog. Es wird nach BAT eingruppiert und dann übergeleitet. Wie das im einzelnen geregelt ist, kommt natürlich auf die genauen Gegebenheiten an, aber wem sag ich das.

  • Meines Wissens nach gibts da noch keinen Eingruppierungskatalog. Es wird nach BAT eingruppiert und dann übergeleitet. Wie das im einzelnen geregelt ist, kommt natürlich auf die genauen Gegebenheiten an, aber wem sag ich das.

    Richtig. Ich kenne mich allerdings nur ein wenig mit dem TV-L aus. Wie die Eingruppierungen beim kommunalen TVöD sind, kann ich nicht sagen, sind aber sicherlich nahezu gleich. Bei Interesse kann ich dir, advocatus diaboli, was über die Eingruppierungen BAT/TV-L zukommen lassen.

  • Ich habe die Stellenanzeigen in der NJW auch gesehen und mich darüber gewundert, dass einige nach Gr. 12 und andere (ich glaube es waren Universitäten) nach Gr. 13.

    Die Kommunen würden scheinbar gerne noch weniger bezahlen um ihre Kassen zu schonen.

    Ich weiß von Juristenbewerbungen bei Körperschaften d.ö.R. die ihre Gehaltsvorstellungen mit weit unter 2.000 € angegeben haben nur um die Stelle zu bekommen.

  • Es geht noch krasser: Ich habe auch eine Anzeige einer Kommune aus NRW gelesen, die einen "Trainee" oder so ähnlich suchte, der/die ein juristisches oder betriebs-/wirtschaftswissenschaftliches Studium haben sollte und mit einem Einjahresvertrag nach Entgeltgruppe 9 vergütet werden sollte.

    Meine Ausgangsfrage in diesem Thread war eher interessehalber erfolgt. In den fraglichen Stellen, die in der NJW inseriert worden waren, habe ich keine Aktien. Das Thema war mir nur wieder in den Sinn gekommen aufgrund einer Bewerbung bei einer Firma, die auch nach TVöD bezahlt, aber keine Behörde ist und zum quasi-öffentlichen Bereich zählt (Flughafenbetreibergesellschaft).

  • Ich weiß von Juristenbewerbungen bei Körperschaften d.ö.R. die ihre Gehaltsvorstellungen mit weit unter 2.000 € angegeben haben nur um die Stelle zu bekommen.



    Was ich dazu noch sagen wollte:

    Es ist sicherlich so, daß das Überangebot an Volljuristen die Preise verdorben hat. Aber sowas finde ich dann doch krass. Wenn man sich als Volljurist um eine Stelle im öffentlichen Dienst bewirbt, sollte ein Mindestmaß an Befassung mit der Materie und den potentiellen eigenen Arbeitsbedingungen selbstverständlich sein. Für sowas, wie von Hego genannt, habe ich dann doch beim besten Willen kein Verständnis mehr.

  • Es waren die eigenen Gehaltsvorstellungen eines Bewerbers (1.900,00 €), nicht die der Körperschaft.

    Wenn man mit 40 noch im Minijob in einer Kanzlei arbeitet ist eine solche Arbeit bei einer Körperschaft (Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht) zumindest ein Einstieg um eine Ausgangsposition zu erhalten aus der man sich auch für andere juristische Aufgaben bewerben kann.

    Ob der eingestellte Bewerber das bekommen hat was eine langjährige Bürokraft erhält wage ich zu bezweifeln.

  • Ich habe eine Frage zur Eingruppierung für Angestellte im höheren Dienst (auch wenn die bei der Justiz wohl eher selten vorkommen dürften, weiß es ja vielleicht dennoch jemand):

    Zu BAT-Zeiten fing man dann ja in Vergütungsgruppe IIa an. Eigentlich war ich immer der Meinung, daß das Äquivalent dazu nach dem TVöD die Entgeltgruppe 13 ist. Ich habe aber einige Stellenanzeigen gesehen, in denen von einer Vergütung "lediglich" nach Entgeltgruppe 12 die Rede war. Wenn ich mich richtig entsinne, waren das alles (oder größtenteils) Stellenangebote aus dem Kommunalbereich, die mehr oder weniger als eine Art "Trainee"-Stelle deklariert waren.

    Gibt es da evtl. eine Absenkungsklausel, also so ähnlich wie bei der Besoldung neu eingestellter Rechtspfleger (in einigen Bundesländern) nach A8 statt A9 während der Anfangsphase?


    Maßgebend ist der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder (TVÜ-Länder).
    Meiner Meinung nach findet danach eine Überleitung der Vergütungsgruppe IIa nach Aufstieg aus III in die Entgeltgruppe 12 statt, IIa ohne Aufstieg nach Ib in die Entgeltgruppe 13 statt.

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