Formulierung für Vorkaufsrecht

  • Guten Morgen!

    Ich soll ein subjektiv-persönliches Vorkaufsrecht eintragen.

    In der Bewilligung findet sich u.a. folgende Regelung:

    Zitat


    Das Vorkaufsrecht ist nicht rechtsgeschäftlich übertragbar, es geht jedoch auf die unmittelbaren Erben (nicht allerdings die Erbeserben) des Berechtigten über.


    Dass so eine Regelung wohl möglich ist, lese ich aus Schöner/Stöber, Rn. 1401 heraus.

    Aber wie fasse ich die Eintragung diesbezüglich?
    "Nicht übertragbares aber eingeschränkt vererbliches Vorkaufsrecht..."??? :gruebel:

    Wie würdet Ihr formulieren?

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • :gruebel: Ich würde vielleicht schreiben "nicht übertragbares, für den ersten erbfall vererbliches Vorkaufsrecht"

    Dann kann man später deutlich sehen, ob es übergeht oder erlischt, weil man ja weiß, ob es der erste erbfall ist oder schon die "erbeserben" dran wären.

  • Wegen der genauen Einschränkung dann Bezugnahme. Die Idee gefällt mir.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Vielen Dank!

    Da keiner "Bedenken" geäußert hat, habe ich eingetragen, wie ich es schon vorverfügt und hier unter #1 eingestellt hatte.

    Ulf

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