Guten Morgen!
Ich soll ein subjektiv-persönliches Vorkaufsrecht eintragen.
In der Bewilligung findet sich u.a. folgende Regelung:
Zitat
Das Vorkaufsrecht ist nicht rechtsgeschäftlich übertragbar, es geht jedoch auf die unmittelbaren Erben (nicht allerdings die Erbeserben) des Berechtigten über.
Dass so eine Regelung wohl möglich ist, lese ich aus Schöner/Stöber, Rn. 1401 heraus.
Aber wie fasse ich die Eintragung diesbezüglich?
"Nicht übertragbares aber eingeschränkt vererbliches Vorkaufsrecht..."???
Wie würdet Ihr formulieren?