habe mal eine dumme Frage, hatte so was bislang noch nicht.
Habe ein Hauptsacheverfahren mit einem Streitwert von, sagen wir, 10.000 €, dazu ein selbständiges Beweisverfahren mit einem Streitwert vom zB 20.000 €.
Gibt es da eine Nachberechnung der Gerichtskosten für das Hauptsacheverfahren?