Änderung Streitwert durch selbständiges Beweisverfahren?

  • habe mal eine dumme Frage, hatte so was bislang noch nicht.

    Habe ein Hauptsacheverfahren mit einem Streitwert von, sagen wir, 10.000 €, dazu ein selbständiges Beweisverfahren mit einem Streitwert vom zB 20.000 €.

    Gibt es da eine Nachberechnung der Gerichtskosten für das Hauptsacheverfahren?

    :confused:

  • Der Streitwert des Hauptsacheverfahrens ändert sich dadurch nicht. In der Regel wird das selbständige Beweissicherungsverfahren vorher durchgeführt.
    Wenn später das Hauptsacheverfahren durchgeführt wird kann der Streitwert anders sein. ( evtl. wurde in der Hauptsache weniger geltend gemacht)

  • danke. In diesem Fall läuft es aber nahezu parallel, d.h. Antrag auf selbst. Beweisverfahren v. 27.10.03, Klage (umgekehrtes Rubrum) 31.10.03 zu einem wesentlich geringeren Streitwert.

    Daher meine Frage, ob hier mit Nachberechnung von Gerichtskosten über die Differenz gerechnet werden muß.

  • Eigentlich müsstest du zwei Akten haben- eine für das Beweissicherungsverfahren und eine für das Hauptsacheverfahren. Die werden kostenmäßig nicht vermischt.
    Eine Nachberechnung kann erfolgen, wenn z.B. der Richter im Hauptsacheverfahren einen vorläufigen Streitwert festgesetzt hat oder man aufgrund der Klageschrift von einen bestimmten Streitwert ausgegangen ist, aus dem der GK-Vorschuss berechnet wurde und der Richter später mit Abschluss des Verfahrens einen anderen/höheren Streitwert festgesetzt hat. Das kann dir aber in jedem anderen Verfahren auch passieren.

  • Vermutlich sind die Gegenstände der Verfahren nicht identisch und daher der unterschiedliche Streitwert. Das ist aber normal.

    Das dann anschließende KFV ist allerdings nicht normal.

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