... den Wert des Fahrzeuges mit 350 € beziffert...soll auch der letzte Lohn (?) auf dem Konto des EL eingegangen sein. Die EC-Karte wird beim Nachlassgericht abgeliefert.
......Konto per Beschluss auflösen und sich das Guthaben ebenfalls an die Justizkasse überweisen lassen........Der zuständige SB würde sodann den Vermieter und evtl. weitere sich meldende Gläubiger befriedigen.
Lieber Draco,
ja, ich bin Vertreter meines Berufsstandes. Ich mache berufsmäßig Nachlasspflegschaften....wie man unschwer meiner Signatur entnehmen kann. Und dennoch denke ich, dass ich stets versuche objektiv an die hier geschilderten Fälle heranzugehen. Wenn ich mir den Sachverhalt nochmals ansehe (siehe oben / gekürzt), dann mag es vielleicht aus deinen Augen eine "optimistische Lesart" sein, aber ich schließe aus dem Geschilderten, dass durchaus trotz ggf. Überschuldung ein Vermögen vorhanden ist...immerhin wollte der Fragesteller ja ggf. sogar selbst dieses Vermögen an die Gläubiger verteilen....und das halte ich für bedenklich und bin daher noch immer/weiterhin für eine Nachlasspflegschaft.
Fiskuserbrecht hat m.E. lediglich eine absolute "Notfunktion". Vgl. dazu Mayer, ZEV 2010, 445 ff.
Lass es mich mal so sagen: Das Schöne an der (nicht gewinnbringenden Justiz ist ja, dass man durchaus unterschiedlicher Meinung sein kann und es in Ermessensentscheidungen regelmäßig keine wirklich richtige oder wirklich falsche Lösung gibt.