Wohnung: Nachlass-Sicherung und Nachlasspflegschaft

  • Anläßlich einer Nachlasstagung habe ich festgestellt, wie unterschiedlich die Fälle gehandhabt werden, wenn nur noch die Wohnung des Erblassers aufzulösen ist. Daher interessiert mich mal die Meinung hier im Forum..

    Typischer Fall: Erblasser verstirbt ohne Vermögen zu hinterlassen bzw. unter Hinterlassung von Schulden, Vermieter will Räumung, Renovierung und die restlichen Monatsmieten, alle bekannten Erben schlagen aus. Vermieter beantragt die Nachlasspflegschaft zur Auflösung der Wohnung.

    Lösungen, die ich bislang kennengelernt habe:
    a)
    Bestellung eines Nachlasspflegers auf Kosten der Staatskasse zur Auflösung der Wohnung.

    b)
    Bestellung eines Nachlasspflegers unter Anforderung von Vorschuss für die Kosten

    c)
    Ablehnung der Pflegschaft unter Hinweis darauf, dass sicherungsbedürftiger Nachlass nicht vorhanden ist.

    Ich tendiere eher zur Lösung c), habe allerdings immer Restzweifel, ob das auch so sauber ist. Letztendlich weiß ich nicht 100%ig, was sich in der Wohnung befindet.

    Wie löst ihr solche Fälle? :confused:

    Ich würde gerne mal einige Denkanstöße bekommen.

    Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben.

    (Mark Twain)

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  • Lösung b) halte ich schon aus pragmatischer Sicht sinnlos, weil der Vermieter ja bereits Forderungen gegen den Nachlass hat und er daher kein Interesse haben kann, schlechtem Geld noch weiteres gutes Geld hinterher zu werfen.

    Lösung c) lässt sich m.E. mit der Erwägung rechtfertigen, dass dem Vermieter im Hinblick auf seine Forderungen ein gesetzliches Vermieterpfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters zusteht, sodass er alle Nachlassgegenstände (allerdings unkontrolliert) verwerten darf. Ich denke, es werden einige Wohnungsräumungen auf diese Weise ablaufen, weil der Vermieter das NachlG erst gar nicht fragt. Die normative Kraft des Faktischen!

    Lösung a) ist die "sicherste", kostet dem Staat aber Geld. Aber bei der Gemeinde des Wohnsitzes verhält es sich genauso, wenn sie einen mittellosen ortsansässigen Erblasser auf eigene Kosten unter die Erde bringen muss.

    Ich würde für eine "modifizierte Lösung a)" plädieren (habe ich auch schon oft ohne Probleme so praktiziert): Es wird von Amts wegen ein Nachlasspfleger bestellt, der die Wohnung lediglich sichtet und überschlägig prüft, ob die Forderungen des Vermieters einschließlich der Kosten für Schönheitsreparaturen und Renovierung den Wert des Inhalts der Wohnung -wie in der Regel- übersteigen. Falls ja, überlässt er dem Vermieter die Eigenverwertung (Vermieterpfandrecht), unternimmt weiter nichts und die Nachlasspflegschaft wird aufgehoben. Wenig Tätigkeit, wenig Kosten!

    Kommt es bei der Wohnungssichtung zu unvermuteten Überraschungen (10.000 € im Schrank oder ähnliches), so löst sich das Problem von selbst, weil dann genügend Mittel für eine Abwicklung des Nachlasses durch den Nachlasspfleger zur Verfügung stehen.

    Ich glaube, dass man auf diese Weise allen Interessen gerecht wird. Sowohl denen des Vermieters, der zu Recht nicht mit weiteren Kosten belastet werden möchte, als auch denen der unbekannten Erben, denen an einer kontrollierten Wohnungsauflösung durch den Vermieter und/oder an der Sicherstellung von Geld und Wertgegenständen gelegen sein muss.

  • ich verfahre i.d.R. auch nach der "modifizierten" Lösung a) (allerdings mit Bankenanfrage durch den Nl-Pfl.), wenn die Wohnung nicht amtsbekannt "in the ghetto" liegt (z.B. bestimmte Straßenzüge, eigene Whg. in Obdachlosenunterkunft für Frauen o.Ä.). In diesen Fällen verfahre ich nach c).

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !




  • Absolut volle :zustimm: !!!

    Keiner kann wissen, was sich in der Wohnung an Wertgegenstände oder Hinweise auf Vermögen befinden. Nur zwei Beispiele die ich gerade bearbeite:

    1. ) NL ist vmtl. mit ca. 5.000 Euro überschuldet, alle Erben haben ausgeschlagen. NLPfl wird zur Wohnungsbesichtigung und evtl. Freigabe wg. Vermieterpfandrecht bestellt. Er findet im Schrank ca. 90.000 Euro in einer Plastiktüte. Jetzt sieht der Fall plötzlich ganz anders aus....

    2.) In der völlig vermüllten und mit Vollstreckungsandrohungen, MB und VB übersähten Wohnung finde ich einen aktuellen Kontoauszug der SBL (:) ) Bausparkasse mit einem Bausparguthaben von vielen 10T Euro (NL damit nicht mehr überschuldert). Der Erbl. und Schuldner hat wohl den Überblick verloren und völlig übersehen, daß er die letzten Jahre monatlich Zahlungen von seinem Konto dorthin geleistet hat. In den div. EV´s die er schon abgegeben hatte, war der Bausp.Vertr. nie erwähnt.


    Ich denke daher auch, daß die Bestellung des NLPfl in solchen Fällen der Sache dient und oft die Pflegschaft nach 2-5 Stunden Zeitaufwand wieder aufgehoben werden kann. Dann sind die Kosten gg. die Staatskasse durchaus noch überschaubar.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Prinzipiel stimme ich der Notwendigkeit einer Nachlasspflegschaft zu, nur erfährt wie juris schon gesagt hat das nachlassgericht in den wenigsten fällen von einer notwendigkeit da sich irgendjemand einfach so um die auflösung der wohnung kümmert!

  • Ich habe überwiegend die Methode a) gewählt. Im übrigen jedoch nach the bishop verfahren.

    In einem Fall hatte der Nachbar des Erblassers bei mir die Schlüssel mit dem Hinweis abgegeben, dass der Verstorbene ihn gebeten hat, aus einem Schrankfach den dort deponierten Betrag von 5.000,- DM für die Beerdigung zu entnehmen. Im übrigen soll er nach den Erklärungen des Nachbarn Rentner gewesen und in kärglichen Verhältnissen gelebt haben.
    Bei der durchgeführten Sichtung der Wohnung wurden dann 250.000,- DM in bar und Sparbücher über einen weiteren Betrag von 250.000,- DM vorgefunden.

  • Also bei uns wird eher nach Lösung c) verfahren. Da in den meisten Fällen das Ordnungsamt eine vorläufige Nachlasssicherung vornimmt, weiß man so halbwegs, was an Nachlass da ist oder nicht und kann sich dann eher dafür entscheiden, keine Nachlasspflegschaft anzuordnen.
    Viele Vermieter (so hat man den Eindruck) sind mit dieser Lösung (keine NL-Pflegschaft, sondern Beräumung der Wohnung durch Vermieter selbst auf eigene Kosten und eigenes Risiko) noch nicht mal unzufrieden, weil sie damit den Wohnraum wieder schneller zur Verfügung haben und weitervermieten können.

    Allerdings haben wir auch noch das Glück, dass unser Fiskus-Vertreter darum gebeten hat, doch so oft wie möglich das Fiskuserbrecht festzustellen.
    Also wird in solchen Fällen häufig (natürlich nur, wenn sich wirklich niemand anders als Erbe findet) das Fiskuserbrecht festgestellt und schon ist jemand da, der sich um die Wohnung kümmert.

  • @Janine
    In Berlin kann man sich nicht darauf verlassen. Nach den Anweisungen bei der Polizei, die hier die ersten Maßnahmen ergreift, wird keine eingehende Prüfung vorgenommen. Wer in Nachlaßsachen schon gearbeitet, kennt bereits alle möglichen Verstecke. Die Polizei hier auch, aber sie sucht nicht.

  • UHU:

    Das kann ich nur bestätigen. Auch wenn die eigentliche Sicherung durch die nach bayerischem Landesrecht zuständige Gemeindeverwaltung vorgenommen wurde, kommt es mitunter vor, dass der anschließend bestellte Nachlasspfleger doch noch erhebliche "übersehene" Werte in der Wohnung auffindet.

  • Den Fall der Sichtung durch Ordnungsamt und der Polizei haben wir hier eher selten. Der Hauptfall ist wirklich dass der Erblasser stirbt, Beerdigung wird von den Angehörigen geregelt, der Vermieter verlangt die Räumung der Wohnung und die Renovierung und ausstehende Mieten, die Erben haben dazu keine Lust und so trudeln nach 2-4 Wochen die Ausschlagungserklärungen ein und die Vermieter landen dann bei uns.
    Bis vor einiger Zeit haben wir in solchen Fällen fast immer die Pflegschaft eingerichtet und sind nach der modifizierten Lösung a) von Juris2112 verfahren. Nachdem auf einer Tagung aber sehr viele Kollegen Variante c) vertraten, bin ich doch etwas ins Grübeln gekommen.
    Gerade bei dieser Fallkonstellation spricht viel dafür, dass die Erben sich nur der Wohnung billig entledigen wollen. Wertgegenstände werden durch die Pfleger so gut wie nie gefunden, da entweder keine da, oder schon weg. Sofern nicht der Staubring den Standort der Unterhaltungselektronik, oder der Nachbar dem Nachlasspfleger den "Umzug" einiger Sachen vor der Begehung steckt, kommt man auch kaum dahinter was alles in der Wohnung war, bis die Pflegschaft angeordnet wurde. In den paar Fällen, wo den ausschlagenden Erben die Verwertung von Nachlass für sich nachgewiesen werden konnte, deckten meist auch nicht die dadurch zufließenden Werte die Kosten der Geltendmachung.
    Da ärgert es mich, dass die Allgemeinheit dann für diese Kosten aufkommen soll. Gleichzeitig kann ich aber auch den Vermieter verstehen, der seine Wohnung so schnell wie möglich freihaben will und (im Bereich der priv. Vermietung) sich auch unsicher ist, was er darf und was nicht.

    Diese Konstellationen treten bei uns nun immer öfter auf, so dass ich fast das Gefühl habe, jeder Ausschlagungsakte folgt die Pflegschaft zur Wohnungsauflösung. Daher möchte ich halt eine kurze, pragmatische Lösung, die aber gleichzeitig für die Beteiligten auch Rechtssicher ist.

    Ich danke Euch für Eure Denkanstöße.

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  • Mel
    Ich kenne einen Fall aus Berlin, wo der Ehemann und die Kinder sowie die sonstigen erbberechtigten Personen die Erbschaft ausgeschlagen haben.
    Dann Bestellung eines Nachlaßpflegers, der dann von dem Ehemann die weggefundenen Goldbarren zurück geholt hat.

  • UHU:

    Ich möchte nicht wissen, was wir alles nicht wissen.

    Mel:

    Es ist doch immer wieder überraschend, wie sich Rechtsauffassungen ändern können(hier: Lösung c statt a), nur weil die Kassen des Staates leer sind.

  • Uhu

    Ob die Suche nach werthaltigen Gegenständen durch das Ordnungsamt so genau war, dass man sich 100 %ig darauf verlassen kann, dass die im Sicherungsprotokoll angegebenen Werte wirklich die einzigen sind, können wir als Nachlassrechtspfleger natürlich auch (leider) nicht beurteilen.

    Nach den Sicherungsprotokollen, die ich schon bekommen habe, sieht es aber ganz danach aus, als wären die Damen vom Ordnungsamt sehr genau bei der Suche. Da wird nicht aufgehört, wenn bspw. der Sparstrumpf mit €11.000,00 gefunden wurde, sondern erst, wenn die ganze Wohnung - sagen wir mal - ordentlich "durchwühlt" wurde

    Das Einzige, was dafür spricht, ist die Tatsache, dass das Ordnungsamt ja eigentlich auf die Nachlasswerte angewiesen ist, damit sie die veranlaßte Bestattung auch bezahlt kriegen.

    Aber wie gesagt: eine 100 %ige Sicherheit gibt es dabei leider nicht.

  • Zitat von juris2112

    Es ist doch immer wieder überraschend, wie sich Rechtsauffassungen ändern können(hier: Lösung c statt a), nur weil die Kassen des Staates leer sind.



    Aber bei der Lösung a könnte wieder was in die Kasse fließen - ist aber kein Garantieschein.

  • @juris2112
    Hm keine Ahnung ob sich die Rechtsauffassung im Rahmen der leeren Kassen geändert hat. Dafür mache ich Nachlass noch nicht lange genug. Bei meinem Einstieg waren die Kassen schon leer.;)

    Ich denke das Problem taucht aber auch dadurch nun häufiger auf, als zu früheren Zeiten, da auch die Kassen der Menschen immer leerer werden. Nach Kollegenaussagen gab es hinsichtlich der Auflösung der Wohnung in der Vergangenheit wesentlich weniger Probleme.

    Auch im Hinblick auf ständig steigende Verfahren und sich ständig reduzierendes Personal denke ich schon, dass es angebracht ist sich zu überlegen wie solche Verfahren am Effektivsten durchgeführt werden können und auch die eigene Arbeitsweise zu überprüfen (gut, angebracht ist es eigentlich immer, aber wenn "der Schuh drückt" wird man eher dazu gezwungen). Da ist der Gedankenaustausch mit Kollegen halt das beste Mittel. :)
    Wenn ich dann sehe, dass sehr viele z.B. mit Lösung c) arbeiten, da sie argumentieren "keine Nachlassicherung notwenig da kein zu sichernder Nachlass da, daher auch keine Pflagschaft möglich", habe ich schon überlegt, ob meine Verfahrensweise die Beste war. Wie schon im Eingang gesagt, hatte ich aber bei c) so meine Zweifel, da ich so nicht 100%ig weiß, ob wirklich kein Nachlass da ist.

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  • Mel:

    Es ist sicher zutreffend, dass sich die allgemeine gesellschaftliche Entwicklung auch in der steigenden Anzahl mittelloser Nachlässe und der hiermit verbundenen Wohnungsräumungen niederschlägt. Da sich die gesetzlichen Vorschriften diesen Entwicklungen aber nicht automatisch anpassen, finde ich es umso erfreulicher, dass die absolute Mehrheit der hier postenden Kollegen (abhängig vom Einzelfall) grundsätzlich für die unveränderte oder modifizierte Lösung a) optiert.

  • Zitat von juris2112

    Mel:

    Es ist sicher zutreffend, dass sich die allgemeine gesellschaftliche Entwicklung auch in der steigenden Anzahl mittelloser Nachlässe und der hiermit verbundenen Wohnungsräumungen niederschlägt. Da sich die gesetzlichen Vorschriften diesen Entwicklungen aber nicht automatisch anpassen, finde ich es umso erfreulicher, dass die absolute Mehrheit der hier postenden Kollegen (abhängig vom Einzelfall) grundsätzlich für die unveränderte oder modifizierte Lösung a) optiert.



    Ich auch, da unsere bisherige Arbeitsweise ja auch so war/ist. Also ist sie doch nicht so "außergewöhnlich", wie ich nach der Tagung dachte.

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  • Andererseits muß man auch mal betrachten, welche Personengruppe zu Hause soviel Bargeld hortet. Es sind meistens die Personen, die schon mehrere Währungsumstellungen mitgemacht haben und dabei auch Geld verloren haben. Diese Angst, erneut Verluste zu erhalten, hält sie an, das Geld zu Hause an den unmöglichsten Stellen zu verstecken, zumal besonders bei den älteren Leuten (bei mir noch nicht!!!!!!!!!!!!!!!!!) die Angst vorherrscht, dass auch eine Bank pleite gehen kann (s.z.B. BKmU-Bank, die in Insolvenz geraten ist - den Namen der Bank hab ich hier voll ausgeschrieben, da eine Veröffentlichung des Insolvenzverfahrens erfolgt ist -, da haben die Anleger nur einen Bruchteil ihrer Einlage zurück erhalten). Von daher achte ich auch immer zusätzlich auf das Geburtsdatum, wenn ich die Frage prüfen muß, ob eine Nachlaßpflegschaft eingeleitet werden sollte oder nicht.

  • Zitat von UHU

    ....besonders bei den älteren Leuten (bei mir noch nicht!!!!!!!!!!!!!!!!!) ......


    :wechlach:

    So so;)

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  • Zitat von TL
    Zitat von UHU

    ....besonders bei den älteren Leuten (bei mir noch nicht!!!!!!!!!!!!!!!!!) ......


    :wechlach:

    So so;)



    Hihi, besonders interessant ist das Wort noch im Zitat. :D

    UHU, ich hoffe Dir gehts gut, oder sind schon erste Anzeichen erkennbar? :strecker :D

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