Verwalterzustimmung -Ehefrau des Verwalters ist Erwerberin

  • Hallo,

    ich bin mir nicht sicher und brauche mal Meinungen.

    Die Ehefrau des WEG-Verwalters erwirbt die betr. Wohnung.

    Der Verwalter stimmt in Kaufvertrag zu.

    Mit Antrag auf Eigentumswechsel wird noch vorgelegt eine Urkunde, in der der Verwalter als Miteigentümer einer anderen Wohnung und die Veräußerin der betr. Wohnung der Veräußerung zustimmen. Es gibt noch eine Dritte Wohnung, deren Eigentümer nicht mitwirken.

    Zunächst dachte ich, dass der Verwalter wegen § 181 BGB ausgeschlossen ist, fand aber Rechtssprechung, dass er zustimmen darf, selbst wenn er selbst Käufer oder Verkäufer ist.

    Die Tatsache, dass der Notar weitere Zustimmungen (Mehrheit?) für erforderlich hielt stützt meine These, dass der Verwalter ausgeschlossen ist.

    Allerdings denke ich, dass seine Zustimmung nur durch einstimmigen beschluss aller Wohnungseigentümer ersetzt werden kann.


    Wie sieht es aus?

  • Warum soll der Verwalter vorliegend ausgeschlossen sein? Er darf, wie Du ja bereits herausgefunden hast, sogar der Veräußerung einer Wohnung an sich selbst zustimmen. Warum dann nicht dem Erwerb seiner Ehefrau?
    Ich sehe hier kein Problem!

  • Nö, alles in Ordnung. Schließe mich den Vorschreibern an. Der Verwalter ist nicht ausgeschlossen. Er vertritt die Wohnungseigentümergemeinschaft und wenn die ihn als Verwalter wählen, ...

  • hallo. Vorab: ich bin nicht im Grundbuch tätig, wende mich jedoch an euch, da es für euch bestimmt eine einfache Sache ist. Und zwar hab ich ein Problemchen. Folgender Fall liegt vor: Die Eltern schenken ihrem mdj Kind Wohnungseigentum und es wurde bestimmt, dass der Beschenkte dem Vater die Vollmacht erteilt, ihn in der Eigentümerversammlung zu vertreten. Jetzt habe ich festgestellt, dass der Vater der Eigentumsverwalter ist. Jetzt frage ich mich natürlich, ob da ein Vertretungsausschluss besteht? Muss evtl. eine Pflegschaft für diesen Bereicht eingerichtet werden? :gruebel: Oder sollte die Eigentümerversammlung von einer anderen Person für den mdj. wahrgenommen werden? Danke schon mal!

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