Insolvenzablehnung mangels Masse

  • Hallo Leute!

    Würd mal gern Eure Meinung dazu hören bzw. wie Ihr das handhabt:

    Der Antrag auf Insolvenzeröffnung über die Gesellschaft (HRA/HRB egal) wird mangels Masse abgelehnt.
    Im Handelsregister wird diese Tatsache und die Folge der Auflösung eingetragen.

    Müssen gem. § 144 c FGG die gesetzlichen Liquidatoren und deren gesetzliche Vertretungsregelung ("Der/die Liquidatoren vertreten") von Amts wegen eingetragen werden?
    Die Auflösung der Gesellschaft hat ja Auswirkungen auf die bisherige Vertretungsmacht der Gesellschafter. Z. B. bei einer Kommanditgesellschaft vertreten dann plötzlich kr. Gesetzes auch die Kommanditisten.

    Wie handhabt Ihr das?

  • ...

    Müssen gem. § 144 c FGG die gesetzlichen Liquidatoren und deren gesetzliche Vertretungsregelung ("Der/die Liquidatoren vertreten") von Amts wegen eingetragen werden?
    ...
    Wie handhabt Ihr das?



    Machen wir hier so. Wir tragen die allgemeine Vertretungsbefugnis der Liq. und die GF als Liq. etc hier von Amts wegen ein.

  • Bei HRA-Firmen müssen dann ja auch die Kommanditisten zusätzlich zu ihrer Eintragung in Spalte 5 nochmals neu als Liquidatoren in Spalte 3 vorgetragen werden, oder?

  • Meine ganz persönliche Meinung: Den § 144c FGG halte ich für nicht sehr glücklich.

    Dennoch ist er zu beachten. Die Rede ist von "... Unrichtigkeit ... in geeigneter Weise kenntlich zu machen". Nicht aber davon, dass Eintragungen, die eigentlich aufgrund Anmeldung erfolgen müssten, nunmehr von Amts wegen vorgenommen werden.

    Ich würde bei HRA lediglich die allgemeine Vertretungsregelung (Sp. 3a) und etwaige besondere Vertretungsregelungen der phG in Sp. 3b) röten.

    In HRB die allgemeine Vertretungsregelung (Sp. 4a), Funktionsbezeichnung und etwaige besondere Vertretungsregelungen (Sp. 4b) röten. Maximal noch bei den ehemaligen GF’n die Bezeichnung "Liquidator" ergänzen, wobei dies m. E. bereits über § 144c FGG hinaus geht. Oder aber die GF-Angaben sämtlich röten, denn die Beteiligten sind ja nunmehr keine GF mehr.

    Sehr restriktiv, stimmt's? Mein Vorteil ist, dass ich mich mit der Vorschrift in der Praxis nicht befassen musste. Deshalb interessieren mich auch andere Auffassungen.

    Thema gab's übrigens hier schon einmal.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!