Ermächtigung für Vereinsvorstand

  • Hallo Leute,

    was haltet ihr davon?

    Angemeldet ist die Satzungsneufassung bei einem Verein.
    Hab hier mehrere Beanstandungen zu machen.
    Im Protokoll über die Mitgliederversammlung, in der die Satzungsneufassung beschlossen wurde, ist eine Ermächtigung für den Vorstand enthalten, dass er Änderungen der Satzung auf Beanstandungen des Gerichts vornehmen darf.

    Ich kenne diese Ermächtigung nur für die Gründungssatzung, wenn es um die Ersteintragung des Vereins geht.
    In meinem Fall ist der Verein aber bereits eingetragen. Ist eine Abänderung der Satzung aufgrund dieser Ermächtigung nun allein durch Vorstandsbeschluss möglich, oder muss eine neue Mitgliederversammlung abgehalten werden?

  • Die Ermächtigung ist jederzeit möglich und beinhaltet, dass ausschließlich Satzungsänderungen, die vom Registergericht oder Finanzamt für erforderlich gehalten werden, der VS mit einfacher Mehrheit selbst beschließen kann.

    Dies gilt nicht nur für die Gründungssatzung, sondern auch für später, wenn sich z.B. die Regularien für die Gemeinnützigkeit mal ändern sollten. Durch diese Ermächtigung wird eine kostenträchtige MV erspart. Sie sollte aber der Formulierung wie aus Abs. 1 ersichtlich entsprechen.

    Eine erweiterte Form kann auch noch vorsehen, dass auch Änderungen, die von einem Verband (Landes- oder Bundesverband) gefordert werden, ebenfalls vom VS beschlossen werden können.

    Normale Satzungsänderungen gehen nach wie vor nur über eine MV.

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