Wie lautet denn die korrekte Rechtsmittelbelehrung bei einem PKH-Beschluss? Ich habe hinsichtlich eines Antrages nach § 1618 BGB die Bewilligung von PKH versagt und musste feststellen, dass das Programm für die Rechtsmittelbelehrung keinen Baustein hat.
Könnte vielleicht jemand den Text hier einstellen, damit ich ihn mir nicht groß aus den Fingern saugen muss??
Wäre Euch wirklich SEHR dankbar!!
Rechtsmittelbelehrung bei PKH-Beschluss
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fam20 -
24. Mai 2006 um 14:30
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Ich denke, Du mußt gar keine Belehrung aufnehmen - oder willst Du das freiwillig machen?
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Ach, muss ich nicht??
Ich dachte immer, dass das für den Ablauf der Beschwerdefrist zwingend notwendig sei - zumindest hab ich das mal so gesagt bekommen, aber natürlich nie nachgeprüft. Wenn ich keine machen müsste, wäre mir das nur Recht. Woraus ergibt sich das denn? -
In der außerordentlichen Gerichtsbarkeit sehen die dortigen Verfahrensvorschriften Rechtmittelbelehrungen vor. In Zivilsachen der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist eine solche jedoch nicht vorgeschrieben.
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Zitat von Wer will ihn wissen
Wo nicht vorgeschrieben, belehre ich nicht.
Ich auch nicht - bevor's falsch ist... -
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Zitat von Manfred
Das bringt die Beschwerten auch nur auf dumme Gedanken.
Genau! Das wäre wie wenn man die Beschwerde gleich mitformuliert!
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