Rechtsmittelbelehrung bei PKH-Beschluss

  • Wie lautet denn die korrekte Rechtsmittelbelehrung bei einem PKH-Beschluss? Ich habe hinsichtlich eines Antrages nach § 1618 BGB die Bewilligung von PKH versagt und musste feststellen, dass das Programm für die Rechtsmittelbelehrung keinen Baustein hat.

    Könnte vielleicht jemand den Text hier einstellen, damit ich ihn mir nicht groß aus den Fingern saugen muss??

    Wäre Euch wirklich SEHR dankbar!!

  • Ach, muss ich nicht?? :confused:
    Ich dachte immer, dass das für den Ablauf der Beschwerdefrist zwingend notwendig sei - zumindest hab ich das mal so gesagt bekommen, aber natürlich nie nachgeprüft. Wenn ich keine machen müsste, wäre mir das nur Recht. Woraus ergibt sich das denn?

  • In der außerordentlichen Gerichtsbarkeit sehen die dortigen Verfahrensvorschriften Rechtmittelbelehrungen vor. In Zivilsachen der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist eine solche jedoch nicht vorgeschrieben.

  • Zitat von Wer will ihn wissen

    Wo nicht vorgeschrieben, belehre ich nicht.



    Ich auch nicht - bevor's falsch ist...

  • Zitat von Wer will ihn wissen

    Das FGG sieht - soweit ich weiß - nur bei §§ 69 I Nr. 6, 70f I Nr. 4 FGG RMB vor. Wo nicht vorgeschrieben, belehre ich nicht.


    Das bringt die Beschwerten auch nur auf dumme Gedanken.

  • Zitat von Manfred

    Das bringt die Beschwerten auch nur auf dumme Gedanken.



    Genau! Das wäre wie wenn man die Beschwerde gleich mitformuliert!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!