Auslandszustellungen nach Montenegro

  • Hat hier irgendwer den genauen Stand?

    Ist Montenegro jetzt schon ein eigener Staat oder wird das erst nach der Fußball-WM wirksam? :strecker

    Ich müßte da nämlich was hinschicken. Wikipedia gibt mir nur die Weisheit, dass Serbien Rechtsnachfolger ist und Montenegro alle international gültigen Verträge selbst neu abschließen muss.

    Aber man soll ja auch nicht alles glauben, was im Internet steht...

  • Meines Wissens ist bislang nur innerhalb Montenegros geklärt, welche Politik das Land nunmehr einschlagen wird. Der Staatsvertrag zum Auflösen des Staates Serbien und Montenegro existiert - soweit ich weiß - noch nicht. Ich würde daher derzeit von einem Staat "Serbien und Montenegro" ausgehen.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Der Artikel bei heute.de ist recht aufschlussreich. Zur Zeit noch ein Staat, aber bis ich den Vorschuss für die Übersetzungen hab, dürfte sich das dann auch schon geändert haben...

  • Es geht vorwärts:


    EU erkennt Montenegro als unabhängigen Staat an[Blockierte Grafik: http://www.merkur-online.de/pics/spacer.gif]EU Außenminister Montenegro[Blockierte Grafik: http://www.merkur-online.de/pics/spacer.gif][Blockierte Grafik: http://www.merkur-online.de/pics/spacer.gif]Luxemburg (dpa) - Die Europäische Union hat Montenegro als unabhängigen Staat anerkannt. Die Mitgliedstaaten haben entschieden, dass sie ihre Beziehungen mit Montenegro als einem souveränen, unabhängigen Staat weiter entwickeln werden, heißt es in einer Erklärung der EU-Außenminister in Luxemburg. Die Regierungen der Mitgliedstaaten wollten nun die Anerkennung offiziell vollziehen. Die Außenminister forderten Serbien und Montenegro auf, sich über ihre künftigen Beziehungen zu einigen.


    [Blockierte Grafik: http://www.merkur-online.de/pics/spacer.gif]Datum: 12.06.2006 15:53 Uhr (Merkur-Online)

  • Serbien und Montenegro ist ein eigener Staat. Maßgeblich ist das Haager Zivilprozessübereinkommen vom 1. März 1954.

    Dein Ersuchen kannst du an die Deutsche Botschaft in Belgrd richten, falls der Zustellungsempfänger nicht die serbisch-montenegrinische Staatsangehörigkeit besitzt.
    Andernfalls muss ein Anschreiben an die Deutsche Botschaft in Belgrad mit Inhalt: mit der Bitte um WEiterleitung an die für ... (Angabe PLZ + Ort) zuständigen Behörden gerichtet werden.
    Ein Ersuchen ist dann an das zuständige Gericht zu richten. Übersetzungen in lateinischer Schrift sind bei einer Zustellung über die ausländischen Behörden zwingend beizufügen.

  • Ich meine, der Zustand von 1954 hat sich doch mittlerweile etwas geändert.

    Das 1954 bestehende Jugoslawien hat sich in mehrere Staaten aufgeteilt. Als Rechtsnachfolger Jugoslawiens hat sich zuletzt Serbien und Montenegro bezeichnet, welches bis vor kurzem noch ein Staat war. Dieses Jahr hat sich Montenegro bekanntlich von Serbien gelöst, was seitens der EU - und damit auch seitens Deutschlands - anerkannt worden ist. Deutscherseits ist Montenegro damit als eigener Staat zu betrachten.

    Bei der internationalen Abkommen, mit denen ich zu tun habe, ist es bei Spaltungen i.d.R. so, dass einer der Staaten (der "Haupt"-Staat) die Rechtsnachfolge des bisherigen übernimmt (das ist hier Serbien) und der andere Staat die internationalen Abkommen für sich nochmal für gültig erklären muss (das ist Montengro). Die bisherigen aus Jugoslawien hervorgegangenen Staaten (Slowenien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina sowie Mazedonien) sind ebenfalls diesen Weg gegangen.

    Auch der Versand nach Belgrad dürfte sich erledigt haben, wenn der Adressat in Montenegro lebt.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Hallo Andreas,

    das von mir Genannte ergibt sich aus der ZRHO (29. Ergänzungslieferung, 2. Auflage, Nov. 2004) aus dem Länderteil "Serbien und Montenegro". Die letzte Ergänzungslieferung (30. Ergänzungslieferungen, Stand: Nov. 2005) ergab bezüglich Serbien und Montenegro keine Änderungen.

    Ich habe öfters mit Serbien und Montenegro zu tun. Bislang hat es nie Probleme gegeben. Ich halte mich immer an die ZRHO. Wenn je mal etwas nicht passen sollte, dann erhält man ja auch eine Nachricht von der Deutschen Botschaft.

    Daher würde ich an Deiner Stelle die Sachen ins Ausland schicken.

    Sollten Änderungen sein, so wird man vom Justizministerium unterrichtet.
    Bislang ist mir nichts mitgeteilt worden.

  • Nachdem die betreffende Volksabstimmung in Montenegro erst im Mai 2006 stattgefunden hat, ist die letzte ZRHO-Ergänzungslieferung wohl nicht so aussagekräftig.

    Mit den übrigen Ausführungen zum Verfahren magst Du Recht haben. Ich weiß es nicht, weil ich normalerweise keine Auslandszustellungen habe.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Die Botschaft Belgrad ist auch nach der Unabhängigkeitserklärung Montenegros und der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und Montenegro weiterhin grundsätzlich für die Abwicklung des Rechtshilfeverkehrs mit Montenegro zuständig. Sie können daher für Montengro bestimmte Rechtshilfeersuchen nach wie vor an die Deutsche Botschaft Belgrad adressieren, von wo aus sie an die zuständigen montenegrinischen Behörden weitergeleitet werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Georg Enzweiler
    Leiter Rechts- und Konsularabteilung
    Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
    Bircaninova 19a
    11000 Belgrad
    Tel.: +381-11-3064410
    Fax: +381-11-3064402
    Mail: rk-1@belg.diplo.de

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