Zuständigkeit für Erlass nach § 11 RVG

  • Bei uns ist das Mahnverfahren zentralisiert für das ganze Bundesland.
    Jetzt bekomme ich als Nicht-Mahngericht eine Akte vorgelegt, in der Mahnbescheid erlassen wurde und ein Antrag nach § 11 RVG vorgelegt mit der Bitte um weitere Veranlassung .... :gruebel:
    Kann das denn sein ? Das Verfahren wurde nicht abgegeben, das streitige Verfahren ist somit nicht anhängig geworden, aber ich soll als Prozessgericht, das noch nie die Sache gesehen hat den Beschluss machen ?????? :confused:

  • Kostenfestsetzung wird in Mahnsachen hier immer als H-Sache geführt.
    Frag mich nicht, wo das steht. Aber "das habe ich schon immer so gemacht" (also gut zehn Jahre ...).
    :D

  • Schau mal - wenn du hast - im Hartmann, RVG-Kommentar, 34. Auflage, § 11, Rn. 41. Dort steht:
    "Zur Festsetzung der im Mahnverfahren entstandenen Anwaltsgebühren ist dasjenige Gericht zuständig, dass nach § 690 I ZPO das zuständige Prozessgericht gewesen wäre."

  • vgl. auch Gerold/Schmidt, RVG, 17. Auflage, RdNr. 260 zu § 11 RVG:

    Für die Festsetzung einer im Mahnverfahren entstandenen Vergütung ist nicht das Mahngericht, sondern das Streitgericht zuständig. Kommt es zu keinem Streitverfahren, so ist das Streitgericht zuständig, das im Falle eines Streitverfahrens zuständig wäre, vgl. BGH NJW 1991, 2084 = AnwBl 1991, 600 = MDR 1991, 998 = RPfleger 1991, 389; BayObLG JurBüro 2004, 320; KG Berlin AGS 1997, 65.

  • Kostenfestsetzung wird in Mahnsachen hier immer als H-Sache geführt.



    Das ist bei uns nicht anders und fällt unter sonstige Angelegenheiten in Zivilsachen, die unter "C" nicht unterzubringen sind. Gleiches galt für die alten Unterhaltsfestsetzer.

  • Kostenfestsetzung wird in Mahnsachen hier immer als H-Sache geführt.



    Das ist bei uns nicht anders und fällt unter sonstige Angelegenheiten in Zivilsachen, die unter "C" nicht unterzubringen sind. Gleiches galt für die alten Unterhaltsfestsetzer.

    :eek: Wir tragen die immer unter "C" ein. "AR" könnte ich mir noch vorstellen, aber "H"? Das muss ich mal nachprüfen...

  • Das mache mal. So läuft es hier schon seit ewigen Zeiten und ist auch irgendwo verankert. Das müsste ich aber auch suchen.

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