Hallöchen !!!
Ich bin zuständig für die Verschmelzung zweier Vereine. Der aufnehmende Verein hat nun endlich die vollständigen Unterlagen der vorherigen Satzungsneufassung von 12/2004 und der Vorstandswahl 12/2004 zusammen und eingereicht.
Der Verschmelzungsbeschluss incl. aller Unterlagen ist von 3/2005 und vorbildlich.
Mein Problem ist die Reihenfolge der einzelnen Eintragungen, da AUREG zwar wunderschöne Textbausteine hat, mir der HRP und der Stöber zu den Zeitpunkten, wann ich die Eintragung beim übertragenden Verein machen kann und wann beim übernehmenden Verein, aber keine Hinweise liefern. Die Verschmelzung wird ja erst wirksam mit Eintragung beim übernehmenden Verein, muss ich daher die Eintragungen wirklich trennen ?
Löschung des übertragenen Vereins erst, wenn beim übernehmenden Verein eingetragen wurde ... und wenns 5 min später ist ???
Mir erscheint dies logisch, wenn die Eintragungen bei zwei verschiedenen Registergerichten zu erfolgen haben, aber in meinem Fall...könnte alles nach 10 min erledigt sein.
Zusatzproblem:
Wohin mit meiner Satzungsneufassung? Zuerst diese eintragen, auch wenn sie zeitgleich mit der Verschmelzung notariell angemeldet wurde? Dummerweise hat sich dadurch auch die allgemeine Vertretungsregelung und die Anzahl der Vorstandsmitglieder erheblich verändert. Muss/kann ich alles erst schick machen, zumindest im übernehmenden Verein und dann (einen Tag später) in einer extra Nr. die Verschmelzung eintragen??
Hilfe !!!
Zum Glück sind Verschmelzungen ja so selten, aber irgendwann erwischt es jeden einmal, leider.
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