Wie lange ist die Rechtsmittelfrist gegen einen Vergütungsbeschluss? 2 oder 4 Wochen oder einen Monat? Ich habe im Inso-Kommentar, in § 11 RpflG und im ZPO-Kommentar nicht gescheites dazu gefunden, was daran liegen könnte, dass ich die nötige Suchstelle nicht genau kenne...
Rechtsmittelfrist Vergütungsbeschluss
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kaalstraat -
17. März 2008 um 11:35
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Die Festsetzung der Vergütung ist für den Insolvenzverwalter bzw. den Antragsteller, den Schuldner und jeden Insolvenzgläubiger, der eine Forderung angemeldet hat oder anmelden könnte, sofern er beschwert ist, nach der ausdrücklichen Bestimmung in § 64 Abs. 3 InsO mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar, sofern der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- € übersteigt (§ 64 Abs. 3 Satz 2 InsO i.V.m. § 567 Abs. 2 Satz 2 ZPO).
Die Notfrist beträgt nach § 569 Abs. 1 Satz 1 ZPO zwei Wochen. -
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