Gegner RA reicht EB für Zwangsgeldbeschluss nicht an Gericht zurück

  • Hallo zusammen. in einer eiligen Vollstreckungssache ist ein Zwangsgeldbeschluss ergangen. Das Gericht erteilt aber keine vollstreckbare Ausfertigung weil der Beklagtenvertreter wiederholt das EB nicht zu gericht gereicht hat. Was ist nun vom Gericht oder vom Gläubiger vertreter zu tun? Der Anwalt dürfte ja gegen Berufusrecht verstoßen. Kann das Gericht den nicht durch Gerichtsvollzieher zustellen?

  • Wir haben auch ein paar Anwälte, die die EB`s einfach nicht zurückschicken. Denen wird mit ZU zugestellt. Da ärgern wir uns nicht groß rum. Kannst du ja bei Gericht mal drum bitten.

  • Ein paar Möglichkeiten seitens des Gerichts wurden hier schon mal diskutiert - aber wirklich weiter wird Dir das jetzt konkret leider auch nicht helfen ... :nixweiss:

  • Der Sachverhalt verwirrt mich ein bißchen. Vollstreckbare Ausfertigung eines Zwangsgeldbeschlusses? Wer soll den denn bekommen, ich kenne nur die Vollstreckung des Zwangsgeldbeschlusses durch das Gericht. Das Geld ist ja auch an die LJK zu zahlen und nicht an den Gläubiger.

    Unabhängig davon wird bei uns- nach einmaligem Anmahnen- per PZU zugestellt.

  • Himmel, schau mal in den Zöller, § 888, Rn. 13 (habe hier 22. Auflage). Aus den Zivilverfahren kenne ich das so, dass der Gläubiger die ZV veranlassen muss - zur Zahlung an die Staatskasse. Dafür braucht er die vollstreckbare Ausfertigung des Zwangsgeldbeschlusses.
    Ordnungsgeld wird von uns vollstreckt.
    In Betreuungssachen vollstrecken wir das Zwangsgeld selber.

  • Je nach Dringlichkeit bzw. Zustellungsinhalt erinnere ich 1 bis 2 x an die umgehende Rückgabe des EBs. In der Regel wird es dann auch unverzüglich zurückgegeben. In einem konkreten Fall hab ich jedoch auch nachträglich mit PZU zugestellt um der ZV-Verschleppung entgegenzuwirken.

  • Je nach Dringlichkeit bzw. Zustellungsinhalt erinnere ich 1 bis 2 x an die umgehende Rückgabe des EBs. In der Regel wird es dann auch unverzüglich zurückgegeben. In einem konkreten Fall hab ich jedoch auch nachträglich mit PZU zugestellt um der ZV-Verschleppung entgegenzuwirken.



    Genau so sollte es m. E. auch gemacht werden :daumenrau

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