Wieviel bleibt dem Schuldner eigentlich?

  • Hallo,

    mal eine Frage so nebenbei, die mich brennend interessieren würde. Wieviel vom Gehalt bleibt dem Schuldner eigentlich in der sogenannten Wohlverhaltensphase?

    Sachverhalt:
    Mann - Privatfirma - Insolvent - nun Job auf 400-Euro-Basis
    Frau - für alles Bürgin - nun ebenfalls Insolvenz mit RSB beantragt - Job als Rpfl.
    Zwangsversteigerung des gemeinsamen Eigenheimes steht an, weil die Kredite nicht mehr abgezahlt werden.

    Was mich wurmt: die Frau kam von der Schuldnerberatung zurück und teilte allen freudestrahlend mit, dass Ihr vom Gehalt mindestens 2000 Euro bleiben müssen. Damit würde Ihr mehr verbleiben, als vor der Insolvenz... - Das kann doch nicht sein, oder? Da hat sie bestimmt was falsch verstanden...

    Gruss, F.

  • Ich werf dann mal einen Blick in die Tabelle zu 850c. Da ist die Differenz für den ersten Unterhaltsberechtigten (Ehemann) nicht weit von 400 Euro, kann sich also selbst ernähren. Da müssen schon einige Kinderchen vorhanden sein, daß sich da keinpfändbarer Betrag ergibt. Vielleicht zu früh gelacht. :cool:

  • In der Wohlverhaltensphase bleibt dem Schuldner der unpfändbare Betrag, da er den pfändbaren Betrag mittels Abtretung für den Zeitraum von 6 Jahren ab Eröffnung des Verfahrens an einen Treuhänder abgetreten hat.

    Was pfändbar ist ergibt sich nach §§ 850 ff ZPO, evtl. mit Entscheidungen des Gerichts.

    Und Selbstständige haben ihre Gläubiger so zu stellen, als seien sie ein angemessen abhängig beschäftigt. Rechtsprechung zu letzterem kenne ich noch nicht.

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