Hallo,
mal eine Frage so nebenbei, die mich brennend interessieren würde. Wieviel vom Gehalt bleibt dem Schuldner eigentlich in der sogenannten Wohlverhaltensphase?
Sachverhalt:
Mann - Privatfirma - Insolvent - nun Job auf 400-Euro-Basis
Frau - für alles Bürgin - nun ebenfalls Insolvenz mit RSB beantragt - Job als Rpfl.
Zwangsversteigerung des gemeinsamen Eigenheimes steht an, weil die Kredite nicht mehr abgezahlt werden.
Was mich wurmt: die Frau kam von der Schuldnerberatung zurück und teilte allen freudestrahlend mit, dass Ihr vom Gehalt mindestens 2000 Euro bleiben müssen. Damit würde Ihr mehr verbleiben, als vor der Insolvenz... - Das kann doch nicht sein, oder? Da hat sie bestimmt was falsch verstanden...
Gruss, F.