7-Tages-Frist: Überweisungen möglich?

  • Nanu nanu?
    Bisher konnten doch alle meine Schuldner, die Sozialleistungen bekommen innerhalb von 7 Tagen über ihr Geld verfügen - AUCH durch Überweisungen.

    Und nun kommt doch endlich ne Bank auf den Trichter: "Überweisen innerhalb der Frist, das geht nicht. Außer natürlich, wir bekommen nen Beschluss vom Gericht. :D "

    Wie ist das bei euch?
    Und wie ist das rechtlich gesehen?? (An sich hat doch weder die Bank noch der Gläubiger das Recht, den Girovertrag zu kündigen? Also müssen Überweisungen doch gehen..)

  • Das heisst zwar Pfändungs- und ÜBERWEISUNGS-Beschluß, ermächtigt aber nicht den Sch. Überweisungen zu tätigen :wechlach: . Was die Bank sagt ist grundsätzlich Quatsch. Der Sch. kann über das Geld verfügen wie er will. Ich kenne auch keine ABGs, die das verbieten. Etwas anders ist es bei Daueraufträgen und Einzugsermächtigungen. Obwohl die Rückbuchung bzw. Nichtausführung technisch kein Problem darstellt, wird dieses meist nicht durchgeführt mit dem Argument einer möglichen Kontoüberziehung. Wie gesagt, eine äußerst platte Ausrede.

  • *knurr*

    Das ganze ist also auch nur ne Variante des alten Lieds: "Schick den Schuldner zum Gericht, denn selber denken liegt mir nicht." :unschuldi

    na schön.
    Danke!

    Andererseits: Manche Gläubiger schreiben ja im PfÜB mit rein, dass das Recht, Gelder an Dritte zu überweisen, mit gepfändet wird. ?

  • Zitat von umai2


    Andererseits: Manche Gläubiger schreiben ja im PfÜB mit rein, dass das Recht, Gelder an Dritte zu überweisen, mit gepfändet wird. ?



    grundsätzlich richtig

    aber innerhalb der 7 Tagesfrist darf der Schuldner verfügen und je nach AGB´s auch überweisen. Wie auch bei der Barabhebung muss die dann die Bank prüfen, ob die Höhe im zulässigen Rahmen ist/war.

  • Nur gibt es einige Banken, die das nicht kapieren (oder auf diese Art den Sch loswerden wollen). :eek: Wir sollten vielleicht mal eine Liste der beliebtesten Banken machen :teufel:

  • Zitat von umai2



    Andererseits: Manche Gläubiger schreiben ja im PfÜB mit rein, dass das Recht, Gelder an Dritte zu überweisen, mit gepfändet wird. ?



    Die Sozialleistungen unterliegen in den ersten sieben Tagen nicht der Pfändung, wären also auch davon nicht betroffen.

  • Zitat von Erzett

    Nur gibt es einige Banken, die das nicht kapieren (oder auf diese Art den Sch loswerden wollen). :eek: Wir sollten vielleicht mal eine Liste der beliebtesten Banken machen :teufel:



    Meine "liebste" Bank ist die gelbe Bank. Die toppt alles bisher da gewesene. Angefangen von der täglich 3 Stunden erreichbaren Servicenummer, die in den 3 Stunden natürlich ständig besetzt ist bis hin zu der Tatsache, dass die Leute selbst mit einem Freigabebeschluss des Gerichts vor Ort kein Geld bekommen, so lange die zentrale Stelle die Angelegenheit nicht bearbeitet hat ( dauert ca. ne Woche ) und vor Ort - nach Anruf - Bescheid gibt, wie viel denn nun ausgezahlt werden darf.

    Katastrophe ist noch untertrieben.....

    Manche Menschen hat der liebe Gott kurz vor Feierabend gemacht.

    (Bernd Stromberg)

  • Mein Reden. In den letzten Tagen war ne Schín drei Mal da. Das erste Mal innerhalb der 7-Tage-Frisr ("Ist noch nicht freigeschaltet", was das auch immer sein mag). Dann mit einem 765a ("Ist immer...") Und beim Dritten Mal hab ich ihr gesagt, wenn sie nochmal kommen muß, gibts ne einstweilige. Da habens sie ´s dann wohl kapiert, denn heute war sie noch nicht da.
    :D Aber ohne die gelben Jungs wäre ich wohl arbeitslos, auch wenn das alles bei Päpp Sie! nichts zählt. :(

  • In unserem RAst-Programm gibt es sogar schon zwei Vordrucke für die einstw. Vfg. gegen die Banken auf Auszahlung. Ist schon weit gekommen, wenn so was notwendig ist.
    Gott sei Dank machen die ortsansässigen Banken und Kassen (bis auf die Kanarienvögel natürlich) recht wenig Probleme.

    Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben.

    (Mark Twain)

    Spendenaufruf

  • Bei unss bekommt man EAs, die gleich auf Zahlung gerichtet sind. "So, wir haben ihnen die EA zugestellt, jetzt machen sie mal die Portokasse auf.:wechlach:

  • Der PfÜB hindert das Tätigen von Überweisungen sicher nicht. Ob sich der Schuldner das Geld bar geben lässt oder per Überweisung verfügt kann sowohl Gläubiger als auch DS egal sein. Das Gericht nimmt hier sowieso keinen Einfluss.
    Bloß, was soll der Schuldner machen, wenn sich die Bank quer stellt. Soll er die Bank verklagen? Ich glaub das Verhalten einiger Banken in solchen Fällen ist ein Mißstand, den man nur sehr schlecht bis gar nicht beseitigen kann. Die reden sich auf Gott weiß was hinaus und für die stellt eine Barüberweisung auch eine schöne Einnahmequelle dar. Bis zu 5 € werden dafür verlangt. Und der Schuldner muß braf zahlen, weil er sonst keine Möglichkeit hat.
    Das Vollstreckungsgericht hat hier jedenfalls keine Möglichkeit einzugreifen. Es besteht eigentlich nur die Möglichkeit mal mit der entsprechenden Bank zu reden um denen klar zu machen, daß der PfÜB eine Überweisung nicht hindert.

    Hinsichtlich der gelben Bank hab ich die Erfahrung gemacht, daß die Schuldner mit einem Auszahlungsschein am Schalter dann ihr Geld bekommen, wenn es von der Zentrale freigeschalten worden ist. Die wollen oftmals einen Bescheid über die SozL. zugesandt bekommen. Nachdem die Zentrale, oftmals schon aufgrund meines Anrufs, die SozL. freigeschalten hat, haben die Leutchen eigentlich immer ihr Geld bekommen. Man kann den Leuten auch noch den Rat geben, daß der Bearbeiter am Schalter bei Problemen mal mit der sog. "Yellow Line" telefonieren soll. Das ist für die anscheinend so eine allgemeine Anlaufstelle, wenn sich die Angestellte im Tante-Emma-Laden mal wieder nicht auskennt ob sie nun dem Kunden Geld auszahlen darf oden nicht. Den Tipp hab ich jedenfalls von der Zentrale bekommen.
    Im Übrigen geb ich in solchen Fällen jedem Schuldner den Rat, ein Konto bei der Sparkasse zu eröffnen. Gibt weniger Scherereien...

  • Ich kann Flori UND Diabolo nur unterstützen, es gibt weniger Scherereien. Darüber, daß die Banken Sch loswerden wollen, besteht Einigkeit. :(

  • Also, ich erkläre den Sch immer, dass sie sich mit der Bank auseinandersetzen müssen, da jede Bank "verfügen" innerhalb der 7-Tages-Frist anders auslegt: Einige führen Überweisungen aus, andere nicht, manche sogar Lastschriften und Daueraufträge, andere nur noch Barein- und auszahlungen. Bin der Meinung, dass ist nicht mein Problem, sondern - leider - das des Sch. Ist dieser Kunde bei den gelben Engeln, hat der Sch. meistens nicht nur ein Problem, sondern gleich mehrere: Die Leute in jeder Sch...filiale, die in irgend'nem Schlachterladen untergebracht ist, können nämlich gar nichts, außer dem Sch. mitteilen, dass er kein Geld mehr kriegen kann, da 'ne Pfändung auf dem Konto ist. Sehr lustig, denn nun weiß das ganze Dorf Bescheid, da noch 5 andere, die hinter ihm in der Riesenschlange stehen, nur ihre Briefe abgeben wollten.:teufel:
    Ich habe auch noch nie erlebt, dass die Filiale dort mit der Pfändungsabt. telefoniert. Hier wird den SCh. gesagt, dass die von dieser Abt. für Pfändungen gar keine Telefonnummer haben und sie sich selbst dorthin wenden müssten. Dann rufen die diese Nummer an, deren Ansage ständig lautet "Die Leitungen sind alle besetzt. Versuchen Sie es später noch einmal." Tja, aber später wird dann mitgeteilt, dass die Sprechzeit der Hotline nun um ist und erst morgen von 9 - 12 Uhr wieder erreichbar.:eek:
    Sehr witzig, deshalb ist der sicherste Weg für den Sch. ein Fax mit seinem Sozialleistungsbescheid dorthin zu senden, ggf. muss er für dieses natürlich teuer bezahlen. Oder irgendwann hat es auch mal geklappt, wenn man die angegeben Tel.-Nr. der Hotline am Ende einfach beliebig ändert (die letzten 2-4 Ziffern), bis man jemanden am Apparat hat.;)

  • Ich hatte vor ein paar Tagen einen Schuldner bei mir zu sitzen, der hatte seinen Freigabebeschluss und die Gelben haben ihm das Geld nicht ausgezahlt. Im Gegentum, da die Frist abgelaufen war, hab die das Geld an den Gläubiger überwiesen :eek: Jetzt stand der Schuldner dumm da ohne Geld. Ich finds einfach nur frech, wie die sich die Gesetze zurechtbiegen, bis es ihnen in den Kram passt und wer nicht einverstanden ist, kann ja ruhig sein Konto auflösen und zu einer anderen Bank wechseln :daumenrun Darauf läuft es doch eigentlich hinaus... die unbequemen Kunden einfach loswerden.

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    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Als Gläubiger hat man es aber bei den Kassen mit dem roten S es auch nicht leicht. Unsere hier überweist dem Gläubiger erst sein Geld wenn die Forderung vollständig zusammen ist. Das heißt wenn du blöderwiese 100.000,00 € gepfändet hast, kommst du nie an dein Geld. Die schuldner denken dann immer sie können dann auch noch nach 3 Jahren eine freigabe erwirken. "Das Geld ist wirklich noch auf meinem Konto ich komme aber bloss mit Ihrer Hilfe ran"
    Wir waren hier mal eine Zeitlang nur für die Aufnahme von Freigabeanträgen zuständig, das war erst lustig. Wenn die 7 Tage Frist noch eingehaltren war, hab ich immer zu den leuten gesag: "Das ist ihr gutes Recht, die sind verpflichtet Ihnen das Geld zu geben. Stellen Sie sich in die Schalterhalle und brüllen so lange bis die Ihnen ihr Geld geben. Verlangen Sie zur Not den Chef. Wenn man Sie wieder zum gericht schicken will sagen Sie dort waren Sie und man hat Ihnen gesagt das Sie keinen Beschluss brauchen. Die Bank darf ihr geld nicht behalten das ist Ihr Geld" Ich muss aber dazu sagen , wir saßen in einem extra Zimmer jeden halben Tag jemand anderes so das die Schuldner nicht angeben konnten wer ihnen diese Auskunft gegeben hat. ABer, es hat meistens geklappt, die sind nicht wiedergekommen. Nicht die feine englische Art geb ich zu, aber der zweck heiligt die Mittel.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Aus diesem Grund gibt es bei mir auch nur einmal über die 7-Tagr-Frist hinaus Geld nach 765a. Auch nur bis zum nächsten Eingang. Wenn er das Geld nicht benötigt ist es halt weg.
    P.S. Das mit der Auszahlung erst wenn alles zusammen ist, sollen die gelben Jungs besser nicht hören. :wechlach:

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