Zählt Resturlaub aus ner vorherigen Ausbildung?

  • jaja, das is mir ja auch klar, aber ich dachte sowas wie 1-2 wochen "sommerferien" gäbe es dann doch schon, naja...dann wir das wohl ganz schön lang.



  • oh je, bloß gut das ich das Studium schon hinter mir habe und mir die Zeit zwischen den Urlauben gar nicht so aufgefallen ist. ;)

  • Tja, wieder den Einsatz verpasst und Titus ist mir zuvorgekommen.

    Aber: Du wirst mit der Aushändigung der Anwärterurkunde ja Beamter auf Widerruf und bist somit kein Arbeitnehmer mehr, also nix mit BUrlG.

    D.h.: Du kannst den ganzen gesetzlichen Jahresurlaub nehmen. Das sind 4 Wochen (Vorsicht, das BUrlG geht noch von der 6-Tage Woche aus)

    Was mit einem darüber hinaus gehenden Urlaubsanspruch aufgrund tarifvertraglicher oder einzelvertraglicher Regelung ist, kommt drauf an, wie das geregelt ist.

    Achso, Arztbesuche sind natürlich möglich, die solltest du schon im eigenen Interesse soweit möglich in deine Freizeit legen, ansonsten ist das glaube ich von FH zu FH unterschiedlich geregelt.

  • jaja, das is mir ja auch klar, aber ich dachte sowas wie 1-2 wochen "sommerferien" gäbe es dann doch schon, naja...dann wir das wohl ganz schön lang.



    Zumindest in Hildesheim kriegst du den auch. Sogar einen ganzen Monat (Juli). Ich bin mit meiner Aussage bezüglich der Weihnachtsferien nur für den Urlaub in diesem Jahr ausgegangen.

  • jaja, das is mir ja auch klar, aber ich dachte sowas wie 1-2 wochen "sommerferien" gäbe es dann doch schon, naja...dann wir das wohl ganz schön lang.



    Zumindest in Hildesheim kriegst du den auch. Sogar einen ganzen Monat (Juli). Ich bin mit meiner Aussage bezüglich der Weihnachtsferien nur für den Urlaub in diesem Jahr ausgegangen.



    Das ist auch in Hessen so. Das erste Jahr wird voraussichtlich - ungefähr - so aussehen:

    ersten beiden Wochen im September -Ausbildungsamtsgericht - - keine Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Urlaub.

    Ab Mitte September bis kurz vor Weihnachten - Rotenburg -- keine Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Urlaub.

    zwischen den Jahren - ein bis 2 Wochen Urlaub

    bis ca. Juli - Rotenburg -- keine Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Urlaub.

    Juli / August - ca. 4 Wochen Urlaub

    bis 31.10. Rotenburg - - keine Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Urlaub.

    ab 01.11. Ausbildungsamtsgericht -- Urlaub außer zu den angeordneten Zeiten (Winter 1-2 Wochen, Sommer 3-4 Wochen) nur nach Maßgabe, dass keine Ausbildungsinhalte edm entgegenstehen.

    LG

    Andi




  • Und das natürlich nur, wenn auch noch Urlaub vorhanden ist. Bei allen unter 30-jährigen war der Urlaub von der FH in Hildesheim schon für Sommer- und Weihnachtsferien verbraucht. Nur die die 3 Tage mehr hatten, da über 30, konnten diese 3 Tage noch während der Praxiszeiten verbrauchen.

  • In Rotenburg ist nicht nur zwischen Weihnachten und Neujahr frei. Natürlich kann man sich nicht selber Urlaub nehmen, weil man ja im Unterricht anwesend sein muss, aber zum Beispiel im Mai war ich jetzt öfter zu Hause (Lange Wochenenden) oder an Ostern gabs noch 2 Tage extra. Und im Juli haben wir 4 Wochen frei. Im Juni fahren wir auf Studienfahrt. Also keine Panik :) Und das mit den Ärzten is auch kein Problem. In Rotenburg gibt es sowohl Zahnarzt als auch Frauenarzt (Hausarzt natürlich auch). Da macht man sich dann Nachmittags einen Termin. War aber auch letztes Jahr sehr aufgeregt, als ich Bescheid bekommen habe und hab mir auch über alles mögliche Gedanken gemacht.
    Liebe Grüße
    Steffi
    PS: Ich weiß nicht wie das nächstes Jahr ist, aber wir sind bis 31.10 in RoF (nicht nur bis September)

  • Hallo zusammen!

    Ich weiß nicht, ob ich das hier so richtig aufgefasst habe:

    Ich bin derzeit in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis eingestellt (kein Tarifvertrag, falls dies wichtig sein sollte). Würde dann zu September kündigen wollen und meinen Resturlaub in Anspruch nehmen wollen.

    Da ich ja über den 30. Juni dort noch arbeite, habe ich ja den Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub, oder? Muss ich von diesem dann noch Tage aufheben für Weihnachten, weil die ja vom Jahresurlaub beim Studium abgezogen werden? :confused:

    Fange in Hildesheim ab Oktober 2015 an, OLG Celle.

    Bereits jetzt vielen Dank für Antworten :2danke

  • Hallo Sarah!
    Den Urlaub als Anwärter wirst du im ersten Jahr anteilig erhalten (wie alle anderen Anwärter auch). Wie hoch der generelle Jahresanspruch für Anwärter ist hängt vom jeweiligen Bundesland ab, das müsstest du nachlesen.

    Für NRW gäbe es laut FrUrlV mit Studienbeginn 1.8. für dieses Jahr 11 Tage und für volle Jahre dann 27 Tage (nach dem Studium 30 Tage). Da an Weihnachten die FHs ziemlich verwaist sein werden, wird das auch bei dir schon passen mit dem "neuen" Urlaub. Alter Resturlaub zählt nicht, und Schüler hatten noch nie "Urlaub" und bei denen reichen die neuen Urlaubsansprüche für die freien Tage über Weihnachten doch auch aus.:)

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass du bei deinem alten Arbeitgeber den vollen Urlaubsanspruch hast.
    Bei uns hat man für jeden Monat nur 1/12 Anspruch vom Jahresurlaub, d. h. wenn der Jahresurlaubsanspruch 30 Tage beträgt und du sieben Monate arbeitest, hast du 18 Tage (wird aufgerundet) Urlaubsanspruch.

    Jedenfalls kannst du von einem anderen Arbeitgeber keinen Urlaubstag zu einem anderen Arbeitgeber "mitnehmen".

  • http://www.n-tv.de/ratgeber/Anspr…ticle81234.html

    Hierauf hatte ich mich bezogen.

    Daher auch meine Verwirrung, weil ich auch der Annahme war, dass es anteilig berechnet wird. Aber hier in diesem Thread wurde dies ja auch schon als Kommentar gegeben, dass man, wenn man länger als den 30. Juni arbeitet, Anspruch auf den vollen Jahresurlaub hat.

    Hat hier vielleicht jemand Erfahrung und selbst seine Arbeitsstelle zum Oktober gekündigt?

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass du bei deinem alten Arbeitgeber den vollen Urlaubsanspruch hast. Bei uns hat man für jeden Monat nur 1/12 Anspruch vom Jahresurlaub, d. h. wenn der Jahresurlaubsanspruch 30 Tage beträgt und du sieben Monate arbeitest, hast du 18 Tage (wird aufgerundet) Urlaubsanspruch.


    voller Anspruch bei Ausscheiden in 2. Hälfte des Jahres nach § 5 Abs. 1 c) BUrlG (Umkehrschluss)

    Jedenfalls kannst du von einem anderen Arbeitgeber keinen Urlaubstag zu einem anderen Arbeitgeber "mitnehmen".


    Aber § 6 BUrlG ist zu beachten.

  • Das würde jetzt heißen, dass ich zwar den vollen Jahresurlaub nehmen könnte, dann aber keinen Anspruch im Studium und somit auch keine Urlaubstage für Weihnachten mehr hätte, richtig?

    Demzufolge wäre es also ratsam, meinen Urlaub anteilig zu nehmen?

    Kann mir vielleicht auch jemand verraten, wie viele Urlaubstage man hat (OLG Celle)?

  • Das würde jetzt heißen, dass ich zwar den vollen Jahresurlaub nehmen könnte, dann aber keinen Anspruch im Studium und somit auch keine Urlaubstage für Weihnachten mehr hätte, richtig?

    Demzufolge wäre es also ratsam, meinen Urlaub anteilig zu nehmen?

    M. E. nein, da das BUrlG nur für Arbeitnehmer gilt, also nicht für Beamte.

    Kann mir vielleicht auch jemand verraten, wie viele Urlaubstage man hat (OLG Celle)?

    kann dazu nichts sagen

  • Also doch den ganzen (vereinbarten oder Mindesturlaub???) nehmen, da dieser sonst verfällt und ich als Beamtin auf Widerruf "neue" Urlaubstage zur Verfügung gestellt bekomme?

    Tut mir leid, wenn ich so doof frage, aber ich bin wirklich verwirrt. :confused:

  • Hier der Link für Niedersachsen: http://www.nds-voris.de/jportal/portal…true#focuspoint

    Meine Zusammenfassung:
    Dir stehen jährlich 27 Tage Urlaub als Anwärter zu (§4).
    Wenn du vorher nicht im öffentlichen Dienst warst, steht dir pro vollem Dienstmonat als Anwärter ein Zwölftel des Urlaubs zu (§5 Abs. 3).
    Anderer "alter" Urlaub wird nur angerechnet, wenn er aufgrund dieser Verordnung bestand (§5 Abs. 4). Das wird bei dir wohl nicht der Fall sein, sofern du nicht schon im öffentlichen Dienst tätig bist.

  • Vielen Dank Quax!

    Dann werde ich auch meinen vollen Jahresurlaub geltend machen. Hier aber noch eine andere Frage: Gehe ich hier auch von meinem vereinbarten Urlaub aus, sprich 24 Tage oder dem Mindesturlaub (bei Kündigung zum 30.09. laut einem Bericht wohl 23 Tage)?

  • Bezüglich deines aktuellen Urlaubs solltest du dich am besten mit deinem Arbeitgeber in Verbindung setzen, um die Konditionen in deinem Sinne abzuklären. Da du ohnehin kündigen willst hast du nichts zu verlieren.

    Wenn du bisher 24 Tage Urlaubsanspruch hattest würde ich es auch für dieses Jahr mit 24 Tagen versuchen. Wird der beantragte Urlaub genehmigt ist alles gut, ansonsten sollte dein Arbeitgeber dich in eigenem Interesse auf Unstimmigkeiten hinweisen, denn zuviel gewährter und genommener Urlaub kann schlecht "zurückgezahlt" werden.

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