"Stiftung" im Vereins-Namen

  • Wie steht Ihr dazu, wenn ein Verein das Wort "Stiftung" in den Vereinsnamen aufnehmen möchte? Zulässig oder nicht?
    Ich finde es zumindest verwirrend, wenn nicht gar unzulässig.

    Im konkreten Fall geht es um einen Verein, der Kinder und Jugendliche fördern möchte auf vielfältige definierte Weise.

  • Sauter/Schweyer, Der einetragene Verein, 17. Aufl., RN 59

    Verein muss über eine kapitalartige Vermögensausstattung verfügen, um zumindest vorrübergehend eine dem Wesen der Stiftung entsprechende Aufgabenerfüllung leisten zu können. Nicht zulässig, wenn dem Verein nur Mittel zufließen aus Mitgliedsbeiträgen oder in Erwartung von Spenden.

  • Im Falle der Ausstattung mit Kapital macht es also in Frage?
    Ob in meinem Fall eine Ausstattung mit Kapital vorliegt, muss ich noch abklären, die Satzung gibt nichts her. Nach der Satzung finanziert sich das Ganze über Mitgliedsbeiträge und Spenden.

  • Stiftung
    BayObLG Rpfleger 1973,20 ; OLG Köln MittRhNotK 1997,233 ; OLG Frankfurt NJW-RR 2002,176


    sowie Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 25.09.2003, AZ: 8 Wx 18/03 (zu finden in juris).

    Dazu Otto in: jurisPK-BGB, 3. Aufl. 2006, § 57 BGB:

    „Die Bezeichnung als „Stiftung" kommt jedenfalls dann nicht in Frage, wenn der Verein keine dem Wesen einer Stiftung entsprechende kapitalartige Vermögensausstattung oder Aussicht auf eine entsprechende Dotation hat. Es kann aber genügen, wenn der Verein außer auf Mitgliedsbeiträge und Spenden insbesondere auf einmalige oder laufende Zuschüsse öffentlicher Körperschaften rechnen kann, wie das insbesondere bei parteinahen „Stiftungen" in der Rechtsform des e.V. üblich ist."

    Jedes Mal, wenn man mir sagt, ich wäre nicht gesellschaftsfähig, werfe ich einen Blick auf die Gesellschaft und bin überaus erleichtert... :unschuldi

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