Kostenvorschuss eines Dritten

  • Das Insolvenzverfahren wurde Anfang 2002 nach Zahlung eines Kostenvorschusses - geleistet durch einen Dritten - eröffnet.
    Jetzt kann RSB erteilt werden. Der TH rechnet ab und will jetzt, nachdem in der WVP noch Einnahmen zu verzeichnen waren, den Kostenvorschuss an den Dritten erstatten.
    Ich dachte eigentlich, dass nach wie vor, der Vorschuss für die Kosten zu verwenden wäre. Ein eventueller Rest wäre dem Dritten zu erstatten. Oder was meint ihr ?
    Oder gibt es irgendwelche Vorgaben, wonach der Vorschuss eines Dritten nur zu verwenden ist, wenn die Kosten nicht durch die Einnahmen gedeckt sind ?
    Und noch etwas...
    Anhörung ist gemacht...Erteilt ihr direkt RSB oder wartet ihr die Abwicklung ( Schlussrechnung, Vergütungsfestestzung, Verteilung ) ab ?

  • Das mit dem Kostenvorschuss eines Dritten hatten wir hier schon mal.

    Ich erteile die RSB erst dann, wenn alle Beträge verteilt sind und die Verteilung nachgewiesen worden ist.

    Ob dies allerdings richtig ist, wird sich erst im Laufe der nächsten Zeit zeigen. :D

  • Also bei uns wird die RSB sofort nach Anhörung erteilt, wenn die WVP dann schon abgelaufen ist. Warum sollte man die Verteilung abwarten?

  • PräsenzKommentar Haarmeyer/Wutzke/Förster:

    Wird kein Versagungsantrag gestellt oder ist der Versagungsantrag unzulässig oder unbegründet, wird der Antrag zurückgewiesen und die Restschuldbefreiung erteilt. In der Praxis wird im Beschluss auch darauf hingewiesen, dass die Laufzeit der Abtretungserklärung, das Amt des Treuhänders und die Beschränkung der Rechte der Gläubiger mit der Rechtskraft der Entscheidung enden

  • M. E. endet das Amt des Treuhänders mit der Erteilung der RSB und er dürfte dann nicht mehr verteilen.



    Guter Einwand.
    Allerdings bin ich mir nicht so ganz sicher, wann denn nun das Amt tatsächlich endet. Mein Kommentar sagt an einer Stelle automatisch mit Ablauf der Abtretungserklärung und an anderer dann wieder erst mit Erteilung der RSB.
    Fakt ist ja nun, dass die WVP bis zu einem bestimmten Stichtag läuft und bis zu diesem Tag sind noch pfändbare Beträge einzuziehen und bis zu diesem Tag könnte sich der Schuldner auch noch was zu Schulden kommen lassen. Also wird bei uns der letzte Tag abgewartet, dann werden die Beteiligten gem. § 300 angehört. Sodann erfolgt bei uns RSB und irgendwann danach trudelt das abschließende Ausschüttungsverzeichnis des (nicht mehr) Treuhänders ein. Finde ich etwas blöd für den Schuldner, wenn er auch noch warten sollte, bis der TH verteilt hat (das dauert ja - je nach TH - auch mal ´ne Weile...).

    Ach ja, schön, dass das mit der RSB alles so glasklar geregelt und durchdacht ist...:(

  • Meinst Du?
    Wir haben hier ja schon länger Erfahrung mit den RSB-Erteilungen und bisher hat da keiner so großartig gedrängt. Manche mussten wir sogar erstmal suchen, weil die ihr Insolvenzverfahren längst vergessen hatten und unbekannt verzogen waren...

  • Suuuper....

    Da hatte ich auch schon welche. Denen musste ich dann leider sagen, dass der Eintrag bei der Schufa noch ein paar Jährchen bestehen bleibt. Da gab´s lange Gesichter!

  • Wir warten mit der Erteilung RSB auch nicht bis zur Verteilung. Solange weder die Treuhänder mosern noch ein ein Schuldner auf die Idee kommt nach Erteilung müsste er die eingesammelten Gelder kriegen, finde ich das auch gut so. Anfragen zum Ablauf der WVP hatte ich nämlich schon einige.
    @ witomi: Die Sache mit der Schufa wundert mich. Wir haben die Auskunft bekommen, dass die Schuldner in der Schufa gelöscht werden, wenn sie mit rechtskräftigem RSB- Beschluss einen entsprechenden Antrag stellen.

  • Man hat eben das "wunderschöne" Inso-verfahren vor Augen, bei dem die Aufhebung erst nach der kompletten Abwicklung erfolgt.
    Ich habe mich auch gefragt, ob ich noch eine Handhabe nach Erteilung der RSB gegen den TH habe, wenn es z.B. Uneinigkeit bei der Verteilung gibt oder er einfach nicht handelt. Da wäre dann wohl die Frage zu klären, wie lange sein Amt dauert.


  • @ witomi: Die Sache mit der Schufa wundert mich. Wir haben die Auskunft bekommen, dass die Schuldner in der Schufa gelöscht werden, wenn sie mit rechtskräftigem RSB- Beschluss einen entsprechenden Antrag stellen.



    Zu den Löschungsfristen bei der Schufa habe ich das hier gefunden.



    Mir war auch was von 3 Jahren bekannt. Ich verweise die Leute aber eh immer an die Schufa direkt - da werden sie dann schon die richtige Antwort bekommen.

  • Aber zu meiner anderen Frage...
    Der HRP bestätigt auch, dass Vorschüsse Dritter einen Massekostenanspruch i.S. des § 54 Nr. 1 InsO darstellen und zurückzuzahlen sind, soweit die Masse zur Deckung der Kosten ausreicht.
    Nur befinden wir uns ja jetzt schon in der WVP. Die Kosten des Insolvenzverfahrens wurden durch den Vorschuss des Dritten gedeckt, weil es im Inso-verfahren keine Masse gab.
    Soll ich hier nachträglich die Einnahmen noch für die KR verwenden und den restlichen Vorschuss an den Dritten erstatten?

  • Da wäre dann wohl die Frage zu klären, wie lange sein Amt dauert.



    Wie schon gesagt, m. E. endet das Amt des Treuhänders mit der Erteilung der RSB. Deswegen warten wir Verteilung etc. ab bis wir die RSB erteilen.



    ...so halte ich es auch, es ist wohl die praktikabelste Handhabe. Oder hat schon mal jemand in Erwägung gezogen einen Aufhebungsbeschluss extra für das RSB-Verfahren zu erlassen?! :confused:

    Es bleibt spannend und es wird in den nächsten Wochen eine Menge Unterhaltungspotential geben!!!!:D


  • Oder hat schon mal jemand in Erwägung gezogen einen Aufhebungsbeschluss extra für das RSB-Verfahren zu erlassen?! :confused:

    Es bleibt spannend und es wird in den nächsten Wochen eine Menge Unterhaltungspotential geben!!!!:D



    Für was denn einen Aufhebungsbeschluss, doch höchstens, wenn ich die RSB nach § 303 InsO widerrufe.

    Auf die Diskussionen freue ich mich auch schon.

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