§ 106 ZPO

  • Werden die Kosten für die Beschwerdegebühr vom RA gegen seinen Mandaten in der Praxis erhoben?

    Schließlich wird der Mandant da nicht besonders erfreut sein und den Anwalt in einer späteren Sache ggfs. nicht mehr beauftragen ;) Außerdem hat der Mandant (zumindest auf dem Papier) ja ein Schadenersatzanspruch gegen den RA auf Erstattung der Beschwerdegebühr wegen Schlechterfülllung des Anwaltsvertrages aufgrund der unnötigen Beschwerde, es sei denn der Mandant hat ausdrücklich auf die Beschwerde bestanden. :teufel:

    Gruß
    Peter

  • Ob der RA seinem Mandanten die Beschwerdegebühr in der Praxis in Rechnung stellt, weiß ich nicht, kann durchaus sein, dass er - aufgrund der von Freund der Staatskasse beschriebenen Folgen - es nicht tut. Aber der Mandant muss auf jeden Fall die Gerichtskosten zahlen (es sei denn, der RA zahlt sie selber, um Ärger mit seinem Mandanten zu vermeiden...).
    Ich glaube auch kaum, dass ein Mandant auf eine Beschwerde besteht, wenn der RA ihm klar macht, dass eine solche keinen Sinn macht.

  • Ich habe der Gegenseite nun einen Antrag auf Nachfestsetzung zur Stellungnahme übersandt. Einwand ist: Der erste KFB sei rechtskräftig und somit keine Nachfestsetzung möglich!

    Kann ich mir nicht vorstelllen, finde aber leider nichts ... Wobei im Ausgangspost extra betont wurde, dass der Antrag dort innerhalb der Erinnerungsfrist einging.

  • Ich häng mich hier mit einer praktischen Frage dran.

    Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klagepartei zu 39% und die Beklagtenpartei zu 61%.
    Nun geht ein Nachfestsetzungsantrag der Klagepartei ein, im KfA nicht geltend gemachte Terminsgebühr festzusetzen (wurde anscheinend übersehen).

    Meine Frage nun:
    Soll der KfB als Nachfestsetzungsbeschluss bezeichnet werden?

    Ich hätte jetzt die gleichen Kosten wie im ersten KfB aufgeführt, also Gerichtskosten mit entsprechender Quotelung und Verrechnung auf die Beklagtenpartei und RA-Kosten der Parteien, auch mit Quotelung, und zum Schluss den Festsetzungsbetrag des ersten KfBs abgezogen. Wird das so in der Praxis gehandhabt?

    Vielen Dank schon mal :)

  • Ich würde nur die zusätzlich beantragten Kosten (hier die TG) quotal festsetzen und schreiben "an weiteren Kosten" (wenn im ersten Kfb der Kläger an den Beklagten hätte zahlen müssen, hätte die den Zusatz "weitere" nicht aufgenommen).
    Alles nochmal neu quoteln und den Betrag des ersten Kfbs abziehen mache ich nicht.

  • :genauso:

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