Werden die Kosten für die Beschwerdegebühr vom RA gegen seinen Mandaten in der Praxis erhoben?
Schließlich wird der Mandant da nicht besonders erfreut sein und den Anwalt in einer späteren Sache ggfs. nicht mehr beauftragen Außerdem hat der Mandant (zumindest auf dem Papier) ja ein Schadenersatzanspruch gegen den RA auf Erstattung der Beschwerdegebühr wegen Schlechterfülllung des Anwaltsvertrages aufgrund der unnötigen Beschwerde, es sei denn der Mandant hat ausdrücklich auf die Beschwerde bestanden.
Gruß
Peter