Vergleich / Zustellung / Begl. fehlt

  • Hallo,

    wie ist das eigentlich, wenn ein Vergleich von Anwalt zu
    Anwalt zugestellt wird und die Beglaubigung fehlt (also
    nur Stempel ohne RA - Unterschrift), die Zwangsvoll-
    streckung aber schon länger läuft.

    Gruß Uffi

  • Auch wenn die Vollstreckung noch so lange läuft, die Voraussetzungen sind jedesmal zu prüfen. Und wenn die anderen Sachbearbeiter sich mit dem Zustellnachweis begnügt haben, muß das noch lange nicht richtig sein. Ein nicht unterschriebenes EB halte ich nicht für ausreichend und würde es beanstanden (oder war ich das, der den PfÜB erlassen hat, dann behaupte ich natürlich das Gegenteil:wechlach: ).

  • Sorry, habe mich mißverständlich ausgedrückt.

    Das EB ist schon vom Zustellungsempfänger unterzeichnet,
    nur die "beglaubigte Abschrift", die dem EB beiliegt, ist nicht
    unterzeichnet -sprich beglaubigt-worden.

    Es wurde praktisch der Empfang des Titels in beglaubigter
    Abschrift -die tatsächlich mangels Unterzeichnung n i c h t
    beglaubigt war- bestätigt.

    Gruß Uffi

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!