In pp. ?!

  • Und ich staune wieder, was ich heute wieder gelernt habe:

    Da schrieb ich so 16 Jahre munter mal pps vorne, mal hinten und erfahre nun an einem Tag, was ich da so mache :daumenrau:daumenrau

  • Ich habe mich, als ich angefangen habe, schon gefragt, was dieses koische "pp" eigentlich heißt :stolzbin:. Hab mich dann aber nicht getraut, danach zu fragen, weil ich dachte, dass das sowieso jeder weiß :oops:...

    Da ich aber alles mit EDV schreibe, beutze ich fast nie das "pp", so dass keine Probleme entstehen können...

  • Und ich staune wieder, was ich heute wieder gelernt habe:

    Da schrieb ich so 16 Jahre munter mal pps vorne, mal hinten und erfahre nun an einem Tag, was ich da so mache :daumenrau:daumenrau



    :dito:

    Da unsere Richter auf den Originalurteilen i.d.R. "Rubrum wie Vorblatt" oder "Rubrum wie Aktenaufschrift" verfügen, hat sich unser Landgericht in den (wenigen) Rechtsbehelfsverfahren bei KFBs bisher noch nicht über die Form meines KFB-Rubrums ("Rubrum wie Bl. x", wobei "x" i.d.R. dem Blatt mit dem Urteilsrubrum entspricht) negativ ausgelassen... ;)

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • Ich habe noch in Vor-Wikipedia-Zeiten im Hildesheimer Studium tatsächlich gelernt, dass "pp." für "praemissis praemittendis" steht!



    Dazu sag ich nur: Hildesheim und kein weiterer Kommentar.

    Aber ist ja echt spannend, weil Freunde (Jurastudium-Kommilitonen) von mir nämlich auch, wenn, dann etc. pp. sagen oder schreiben und ich gewohnheitsmäßig nur pp. da haben wir uns auch schon gefragt, wofür das eigentlich steht und das im Rechtswörterbuch nachgeschlagen und auch gegoogelt, sind aber nicht fündig geworden.
    Aber wo ich das hier gelesen habe, fällt mir auch ein, dass meine erste Praxisausbilderin, von der wir das ja auch überhaupt erst gelernt hatten, gesagt hatte, dass das für praemissis praemittendis stünde.

    Hier ist das Problem aber auch sehr selten, dank Mega :)

  • Da hier Beschlüsse eh per Puter laufen, gibts immer ein anständiges Rubrum. (Ob das für alle Abteilungen gilt, weiß ich allerdings nicht).
    "In pp." schreib ich weiterhin nur bei Verfügungen - und da setzen unsere SE dann nur ein Kurzrubrum ein. Fertsch.

  • Ich halte die Entscheidung, dass der (KF-)Beschluss das volle Rubrum enthalten soll/muss für richtig und konsequent, denn spätestens bei der Aktenaussonderung kommt das Problem wieder hoch.
    Da wird dann zwar der Beschluss aus der (Zivil)akte herausgenommen, aber sicher nicht das "Aktenvorblatt" oder die sonstige Blätter, auf die wegen des Rubrum(s ?) verwiesen ist. (Außer dem Urteil natürlich)

    Von ähnlicher Qualität ist ja auch die Entscheidung, dass ein Beschluss (in der Akte) nicht paraphiert werden darf, sondern die volle Unterschrift des Entscheiders tragen muss.

  • Zitat von bjk_rpfl:

    Von ähnlicher Qualität ist ja auch die Entscheidung, dass ein Beschluss (in der Akte) nicht paraphiert werden darf, sondern die volle Unterschrift des Entscheiders tragen muss.


    Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?




  • Der hochehrenwerte Herr Diplom-Rechtspfleger (FH), Schützenkönig, Ehrenbürger von Hildesheim, Vizevorsitzender des Bundes Deutscher Rechtspfleger pp. Fritz Bernstein sei gegrüßt...


    Wen du so alles kennst :D
    Aber danke für die Info. Mein zeitlich weit entferntes Asterix-Latein reicht dafür nicht aus

  • § 329 ZPO, indem er auf § 317 II S. 1 ZPO verweist, vgl. auch BGH in NJW 1998, 609 (mwN): "Nicht nur zivilgerichtliche Urteile ..., sondern auch Beschlüsse stellen lediglich unverbindliche Entwürfe dar, solange der erkennende Richter (oder Rechtspfleger) sie nicht unterschrieben hat ..."




    Danke, sagt der nicht mit dem

    "hochehrenwerten Herrn Diplom-Rechtspfleger (FH), Schützenkönig, Ehrenbürger von Hildesheim, Vizevorsitzender des Bundes Deutscher Rechtspfleger pp. Fritz Bernstein "

    verwandten oder verschwägerten
    M.Bernstein

  • in pp. ist zwar schon fast alles gesagt, aber vielleicht trägt folgende Sichtweise zum noch besseren Verständnis bei:

    „in pp.“ ist lediglich eine Anweisung an die Schreibkraft, das Rubrum einzufügen - auch geläufig in der Variante „in pp. (v.R.)“ für „bitte hier volles Rubrum einfügen“.

    „in pp.“ hat also in dem bei den Akten verbleibenden Original einer Entscheidung, die auf Grund meiner Schreibanweisung erst erstellt wird, nichts zu suchen. Daran ändert sich auch nix, wenn in meiner Schreibanweisung der weitere Beschlusstext schon druck- oder sogar versendungsreif enthalten sein sollte. Denn auch dann handelt es sich dabei nur um einen noch unvollständigen Beschlussentwurf, verbunden mit der Anweisung, daraus den vollständigen und damit unterschriftsreifen Beschlusstext zu fertigen - den ich dann natürlich noch unterschreiben muss.

    Meine Unterschrift unter den unvollständigen Entwurf (mit „in pp.“) macht aus diesem Entwurf keinen formgültigen Beschluss - es hätte auch genügt, wenn ich diese Schreibanweisung nur parafiert statt unterschrieben hätte.


    :offtopic::ehe ich für ortografieunkundig gehalten werde, merke ich hier an:
    ich habe für mich persönlich die letzte Rechtschreibreform dahingehend vervollkommnet, dass ich keinen f-Laut mehr als ph schreibe - aber das ist doch wohl keine Katastrofe, über die es sich weiter zu filosofieren lohnt :)

    Miip

  • Möchte das Thema wieder aufgreifen, um vielleicht etwas mehr Licht ins Dunkel zu bringen.

    Mal unabhängig von der Zulässigkeit der Verwendung "in pp." dürfte Titus recht haben:



    Hatte am Wochenende eine Art Latein-Klassentreffen (ja, freiwillig *wegduck*) und habe das mit dem Lehrer besprochen, der auch die Verwendung nach "etc. pp." und nicht nach "praemissis praemittendis" vertritt.

  • Ich finde, wir sollten es uns ruhig mal bequem machen dürfen und Abkürzungen verwenden.
    Ich erwarte durchaus v. einer Servicekraft, daß sie meine Vfg. versteht, die da z.b.lautet:
    U. m. HA und BA - ohne VH's-
    an STA
    m.d.B. um w.V.
    :gruebel::gruebel::gruebel:

  • Ich finde, wir sollten es uns ruhig mal bequem machen dürfen und Abkürzungen verwenden.
    Ich erwarte durchaus v. einer Servicekraft, daß sie meine Vfg. versteht, die da z.b.lautet:
    U. m. HA und BA - ohne VH's-
    an STA
    m.d.B. um w.V.
    :gruebel::gruebel::gruebel:



    VH's versteh ich nich... ich schreibe VHe :strecker

  • Ich finde, wir sollten es uns ruhig mal bequem machen dürfen und Abkürzungen verwenden.
    :gruebel::gruebel::gruebel:



    Natürlich!
    Immer wieder gerne
    "Herrn Koll. n.R." :wechlach:



    Noch kürzer: Fr/Hr oD nR :teufel:

    Aber im Ernst: hab heute die Erfahrung gemacht, dass es doch nützlich ist, die Rubren/Rubri (?) selbst zu machen. Unsere Pfübs sind nicht computerisiert, so dass ich in den Beschlüssen auch einfach nur in pp. (vR) schreib. Nun war in einer Sache aber mittlerweile der minderjährige Gläubiger volljährig, im Rubrum stand dann aber "ges. vertr. d.d. Mutter xyz". Der Schuldner war vorhin hier und hat sich so über einiges aufgeregt, aber u.a. auch über das. Und da musste ich ihm dann leider auch rechtgeben und durfte jetzt einen § 319 ZPO-Beschluss machen :(

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