Beurteilung


  • Hallo und einen schönen guten Morgen an alle,

    ich hab heute meine Beurteilung im Bereich der Registersachen erhalten.
    Ich bin mit dieser vollkommen unzufrieden und beabsichtige nun eine Gegendarstellung zu schreiben. Meine erste Frage an euch. Wirkt sich so etwas negativ auf die Personalakte aus?

    Nochmal zur weiteren Begründung.
    In meiner Beurteilung sind keinerlei negativen Aspekte genannt, die 10 Punkte :mad: rechtfertigen. Ich habe gleiche Beurteilungen (mit gleichen Textbausteinen) und habe wesentlich bessere Noten bekommen. Nach Rücksprache mit meiner Ausbilderin meinte sie natürlich, dass sie die Beurteilung gerne negativer schreiben könne, wenn ich dies wünsche:wechlach:.
    Könnt ihr mir noch irgendwelche Tipps für eine Gegendarstellung geben. Was soll ich beachten, wie sind die Erfolgsaussichten, wer entscheidet über die Benotung?

    Erstmal vielen Dank und euch allen einen angenehmen Tag



  • Ein kurzer Tip

    Es interssiert sich keine *** dafür welche Beurteilung du im Praktikum hast, wichtig ist, dass du es bestehst. Ob nun mit 15 Pkt. oder mit 4 Pkt. entscheidend ist die Abschlussprüfung! Aber, es hat es schon gegeben, dass jemand im Praktikum durchgefallen ist. War aber bisher glaub ich der einzige Fall.

    Lächle, denk dir deinen Teil und geh munter in die nächste Abteilung. :daumenrau

  • 10 Punkte sind nicht schlecht - ich habe auch schon deutlich weniger vergeben!

    Und ansonsten hat MWSAD natürlich völlig Recht. Eine einzelne Note aus der Praxiststation ist nicht maßgeblich.

    Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören.

  • :zustimm::zustimm: Und dann ist auch ganz wichtig falls du später an diesem Gericht bleibst wird es immer heißen: " Da kommt der bekloppte rule, der damals meinte er sei besonder toll und es gar nicht war ." Das wird dir ein ganzes Beamtenleben anhängen, so was vergessen Kollegen nie. :strecker

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Klar kann ich mir meinen Teil denken.
    Ich weiß auch, dass da einige persönliche Faktoren mitgespielt haben, aber das würde sie vehement abstreiten.
    Ein Beispiel:
    Ich sollte in Ihr Büro kommen, nachdem ich mal wieder 3 Stunden alleine am PC gearbeitet habe , um Akten zu besprechen.
    Ich saß bei Ihr, wir sprachen ein wenig miteinander und dann geht Ihr Handy. Sie geht auch noch dran… Hallo?!?!?
    Naja und dann hat Sie sage und schreibe 30 Minuten mit jemandem telefoniert.
    Nachdem sie aufgelegt hatte meinte sie, dass es ihr leid täte und es wichtig gewesen sei.
    Ich meine darauf: „Naja, ging so“ --- Okay, war nen dummer Spruch, aber das konnte ich mir nicht verkneifen.
    Ihr Antwort: „Für mich war es wichtig und das ist das einzige was zählt“ – Paff, da hatte ich dann eine Schelle bekommen.

    Naja für alle. Sie hat sich eine halbe Stunde darüber unterhalten, ob sie nun ein Pferd kaufen soll, was sie gar nicht reiten kann oder ob sie es sein lassen soll. Wann sie das nächste mal zum reiten geht usw.

    Ich bin einfach tierisch enttäuscht, dass sie mir 10 Punkte gibt, obwohl ich immer alleine gearbeitet habe. Ich nach einem Tag mit Registar „perfekt“ (bis auf das erstellen von Verfügungen und Schreiben) arbeiten konnte, ich kaum Fehler gemacht habe, ich jede Akte nach Schema geprüft habe und das auch noch schriftlich usw.
    Klar zählt die Note nicht, dennoch finde ich, dass man in der Justiz endlich mal angemessen beurteilen sollte, denn später geht dieses Verfahren weiter so und man sieht täglich frustrierte Gesichter, die immer und immer mehr arbeiten müssen und dafür keine Anerkennung bekommen.

  • und ich hoffe, dass du, solltest du auch mal ausbilderin werden, nicht aufgrund deiner erfahrungen genauso bewertest. hatte auch mal nen ausbilder, der sagte es gibt nicht mehr als 12 punkte, weil die früher auch niemand bekommen hat. naja. so ist das halt.

    wo bist du zur ausbildung??

  • Okay, das ist natürlich nicht in Ordnung. Private Gespräche von einer solchen Länge haben im Dienst nichts zu suchen und natürlich erst recht nicht, wenn man gerade in einer Besprechung ist.

    Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören.

  • Nur mal so ein paar gute Ratschläge

    1) Deine Praktikumsbeurteilung interessiert N i e m a n d

    2) Wenn das zwischenmenschlich nicht zwischen euch hingehauen hat: Das wird dir noch öfter passieren. Gewöhn dich dran und lerne, angemessen damit umzugehen. Du kannst die gute Frau ja künftig meiden.

    3) Beschewerden, die ihre Ursachen im zwischenmenschlichen Bereich haben, werden immer gerne gesehen. Insbesondere, wenn da ein "Anwärter aufmuckt"

    4) Und ich würds auch hier nicht so an die Öffentlichkeit tragen, wer weiss, wer mitliest.

    Wie gesagt, ich will dir nix, nur du hast noch ein paar Jahre vor dir. Wäre nicht schön, wenn du deinen "Ruf" im Kollegenkreis schon als Anwärter weg hast.

  • :teufel: Ach weißt du, es ist nicht schlecht, wenn man jetzt schon mal erfährt, dass du eine "gerechte", wenn möglich auch noch "leistungsbezogene" Beurteilung in der Justiz sicherlich selten bis nie erhalten wirst.

  • Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen: Lass es gut sein, rule. Die Praktikumsbewertung interessiert wirklich keinen Menschen und man sollte sich nicht gleich als Anwärter unbeliebt machen. Wir hatten hier mal so einen Kandidaten. Das ist jetzt weit über 10 Jahre her und der hat immer noch seinen Ruf weg. Das muss doch nicht sein, oder? Wenn´s was wirklich wichtiges wäre, aber das ist die Sache m. E. nicht wert.

  • Sehe ich genauso.

    Wenn sich jeder wegen 10 Punkten ( wohlgemerkt 10 und nicht 5 ) auf den Schlips getreten fühlt....
    Als Ausbildungsleiter , der auch die Zeugnisse schreibt, verweise ich nur auf das Posting von da Silva.

  • Ich glaube, den von jojo unter #8 gemachten Ausführungen ist nicht mehr viel hinzuzufügen. Besonders die öffentlichen Äußerungen zum Gesprächsinhalt sind gewagt...

    Du bist noch jung und motiviert. Das kann schnell nachlassen (also die Motivation :gruebel: :cool:), wenn du dir zu viele Gedanken um einzelne Bewertungen machst und dich unnötig mit anderen Leuten anlegst. Und vor allem, wenn du als Anwärter schon "aus der Reihe tanzt". Klar hast du Recht, das ist nicht professionell, aber ob du auch Recht bekommst, ist dann die andere Frage...

  • Ein kurzer Tip

    Es interssiert sich keine *** dafür welche Beurteilung du im Praktikum hast, wichtig ist, dass du es bestehst. Ob nun mit 15 Pkt. oder mit 4 Pkt. entscheidend ist die Abschlussprüfung! Aber, es hat es schon gegeben, dass jemand im Praktikum durchgefallen ist. War aber bisher glaub ich der einzige Fall.

    Lächle, denk dir deinen Teil und geh munter in die nächste Abteilung. :daumenrau



    :zustimm:

    Du dürftest nicht bei mir in Ausbildung sein ... :teufel:



    :teufel:

    @ rule2007: lass lieber die Finger davon

  • Ich weiß ja nicht, wie es bei euch abläuft: Bei uns wurde mit den Anwärtern über ihre Beurteilung direkt gesprochen, das konnte dann gleich unter 4 Augen geklärt werden, wenn es Unstimmigkeiten gab.
    Ansonsten: Persönliche Zu- oder Abneigungen haben in einer Beurteilung nichts zu suchen.
    Und Schwamm drüber.

  • Bei meiner Ausbildung waren die Beurteilungen aus der Praxis durchaus maßgeblich. Die wurden nämlich am Ende des Praxiszeitraums zusammengefasst und eine Endnote gebildet. Die wiederum ging in die Gesamtnote der 3 Jahre ein. Und daraus wurde dann mit der Prüfungsnote gemeinsam die Abschlussnote gebildet. Ich glaube die Abschlussnote war 75% Prüfungsnote und 25% Gesamtnote der 3 Jahre.

    Ich habe selbst einmal eine Gegendarstellung abgegeben und hatte auch Erfolg damit.

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • In Berlin gibt es zur Gesamtbeurteilung des Praktkumsabschnitts eine Zusammenkunft aller beteiligten Ausbilder. Hierbei werden die Einzelnoten verglichen und eine Gesamtnote befindet. Weicht eine Benotung krass von den übrigen Benotungen ab, wird dies besprochen.
    Ist der entsprechende Ausbilder anwesend, kann er die Einzelbeurteilung rechtfertigen, und sie fließt in die Gesamtnote ein. Ansonsten wird sie, da nicht weiter verifizierbar, nicht beachtet.

    Am Ende interessiert nur die Gesamtnote des Abschnitts und diese auch nur für die Gesamtnote der Ausbildung. Diese wiederum ist nur für den Beginn der Tätigkeit als Rechtspfleger interessant.

    Also, wenn alle Noten ansonsten besser sind, nicht drüber aufregen. Bringt eh nichts außer Bluthochdruck und Kopfschmerzen. :daumenrau



  • allein und selbständig Arbeiten sagt noch nichts über Qualität ...
    ich würde an deiner Stelle nichts unternehmen, denn "das Kind ist schon in den Brunnen gefallen"
    hilfreich hätte ein sachliches Gespräch ggf. unter Teilnahme des Ausbildungsleiters deines Gerichtes sein können, in dem du darlegst, weshalb du der Ansicht bist, eine bessere Benotung verdient zu haben und diese Ansicht auch gut begründest- ein guter Ausbilder wird sich sachlichen Argumenten nicht verschließen und dir auch seine Auffassung zur Benotung hinreichend begründen können- so wie du das geschildert hast, sind die Fronten bereits verhärtet und deshalb ist auch nichts mehr zu retten. Eine Gegendarstellung wird dir nur noch mehr schaden

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