Löschung eines wirtschaftlichen Vereins

  • Hallo,

    ich hatte heute einen Anruf eines "Vereinsmeiers", der meinte, sein Verein sei wirtschaftlich, ob der dann nicht aus dem Register zu löschen wäre, und ggf. auf welche Weise? Bisher bin ich noch nicht so recht fündig geworden. Wäre das eine Amtslöschung? :gruebel:

  • Meiner Meinung nach ist das ein Fall für eine Löschung v. A. wg. gem. §§ 142, 159 FGG, wenn sich die Wirtschaftlichkeit aus der Satzung ergibt.
    Hast Du den Sauter/Schweyer? Das Problem ist in der 18. Auflage in der RdNr. 48 kurz angesprochen.
    Ergibt sich die Wirtschaftlichkeit nicht aus der Satzung, würde ich die Einleitung eines Löschungsverfahrens vermutlich ablehnen (§ 142 FGG sagt etwas von "kann" löschen, eine Pflicht zur Löschung ist dort nicht verankert).

    Jedes Mal, wenn man mir sagt, ich wäre nicht gesellschaftsfähig, werfe ich einen Blick auf die Gesellschaft und bin überaus erleichtert... :unschuldi

  • Hier dürfte § 43 Abs. 2 BGB (verdeckte Rechtsformverfehlung) greifen.

    Nur wenn bereits die Satzung ergibt, dass der Verein auf einen wirtschaftlichen Zweck gerichtet ist, kann der Verein von Amts wegen gelöscht werden (§§ 159, 142 FGG) (OLG Schleswig Rpfleger 1990, 304; BezG Chemnitz Rpfleger 1993, 162; Palandt/Heinrichs §§ 43, 44 Rn 2).

    In allen anderen Fällen entscheidet die Verwaltungsbehörde und hat ggf. die Rechtsfähigkeit zu entziehen. Evt. ist ein entsprechender Hinweis an den Verein zu verfassen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!