Vertretungsrecht in Gibraltar

  • Die XY-Management Ltd. mit Sitz in Gibraltar hat zwei Direktoren. Nur einer dieser Direktoren hat die Vollmacht zum Abschluss des Ausgliederungsvertrages erteilt.

    Nach englischem Recht sind die Direktoren grundsätzlich gesamtvertretungsberechtigt, es sei denn in den articles of association ist eine andere Vertretungsregelung enthalten.
    Weiß jemand, ob es sich nach dem Recht in Gibraltar ebenso verhält?

    Die Geschäftsführerin teilte mit, dass es in Gibraltar ausreiche, wenn das Firmensiegel bei Anwesenheit eines Direktors und eines Sekretärs auf der Urkunde angebracht wird.

    Vielleicht kann ja auch ein certificate of good standing mit Vertretungsbescheinigung erteilt werden.

    Was meint Ihr?

  • Die Geschäftsführerin teilte mit, dass es in Gibraltar ausreiche, wenn das Firmensiegel bei Anwesenheit eines Direktors und eines Sekretärs auf der Urkunde angebracht wird.

    Fordere bei der Geschäftsführerin die Rechtsvorschrift an, aus welcher sich ein solches ergibt. Offensichtlich weiß sie mehr als Du, dann kannst Du dies doch auch nutzen.

  • Gibraltar ist ein Überseeterritorium von Großbritannien - es gelten in einigen Bereichen britisches Recht, ob das aber in diesem Fall auch zutrifft, kann ich leider nicht genau sagen...

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