OHG-Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters - Fortführung e.K.

  • Ich habe hier eine OHG, die aus 2 Gesellschaftern besteht.

    Es liegt nun folgende Anmeldung vor:
    Gesellschafter A scheidet aus, die Gesellschaft ist aufgelöst und ohne Liquidation beendet.
    Gesellschafter B übernimmt das Geschäft und führt dies unter seiner bereits eingeragenene Firma xy e.K. (AG sowieso, HRA 777) fort.

    Geht das überhaupt?
    (Ich hatte bisher immer den Fall, dass das Geschäft unter der gleichen Firma (z. B. mit Nachfolgezusatz) fortgeführt wird und somit die Firma des e.K. auf dem Blatt der OHG eingetragen worden ist.)

  • Durch das Ausscheides des A, wächst das Vemögen dem B an. Damit ist B Rechtsträger Geschäfts.

    B hat aber schon eine Firma und möchte das neue Geschäft unter seinem alten Namen fortführen. Hierbei ändert sich am Vermögen nichts. Der Vermögensmasse wird lediglich ein neuer Name gegeben. Wo ist jetzt das Problem?

  • Ich hatte kürzlich auch einen ähnlichen Fall. Hier hatte ich auch Probleme.

    Mein größtes Problem war aber, dass ich in keinem Handbuch unter "Anwachsung" etwas fand!
    :confused::gruebel:

  • Grds. wie Alfred in #2 - keine Probleme.

    [FONT=&quot]Aber was tragt Ihr bei einer solchen Anmeldung ein? M. E. ist lediglich das Ausscheiden des A, die Auflösung und das Erlöschen der Firma der oHG im HR zu vermerken. Die "Übernahme" des Geschäfts der oHG durch B (unter der Firma xy e. K.) nicht, da ja die Firma der oHG nicht fortgeführt wird (sie erlischt ja) und auch kein Fall nach dem UmwG vorliegt. [/FONT]

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